Zuschuss

Bäckerei-Förderung

Förderung von Investitionen in Bäckereibetrieben in Oberösterreich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung. Gültig 01.01.2024–31.12.2026. Antrag vor Projektbeginn einreichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben von Bäckereibetrieben zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oberösterreichischen Bevölkerung.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung und Beratung (Honorare als Anschaffungsnebenkosten)
  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
  • Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Bäckerei
  • Maximal 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort
  • Maximal 7 Betriebsstandorte
  • Einzelunternehmen müssen EU-Bürger sein
  • Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Bäckerei-Förderung
  2. Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan

Beschreibung

Die Bäckerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt kleinstrukturierte Backbetriebe bei Investitionen, die eine zuverlässige Nahversorgung der Bevölkerung sichern und erweitern. Im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von De-minimis-Beihilfen oder Zinsenzuschüssen bereitgestellt. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten und Modernisierungen sowie die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Auch Übernahmen bestehender Betriebe zählen zu den förderfähigen Vorhaben. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung der regionalen Versorgungsketten, um die Qualität und Vielfalt des Brot- und Backwarenspektrums langfristig zu erhalten und auszubauen.

Unternehmen mit einer aktiven Gewerbeberechtigung für Bäckereien, maximal 15 Vollzeitäquivalente am Investitionsstandort und höchstens sieben Standorte können einen Antrag stellen. Einzelunternehmen müssen EU-Bürger:innen sein. Voraussetzung ist eine schlüssige Projektbeschreibung mit detailliertem Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan. Zur Einreichung sind der ausgefüllte Förderungsantrag sowie die Projektunterlagen über das Wirtschaftsportal Oberösterreich einzureichen – und zwar vor Beginn des Investitionsvorhabens. Die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amts der Oberösterreichischen Landesregierung prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. So werden innovative Konzepte und Investitionsprojekte in den Bäckereibetrieben des Bundeslandes gefördert und damit ein lebendiges regionales Backhandwerk gefördert.

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