Barriere:freie Unternehmen
Förderung für Unternehmen in Wien zur Umsetzung von Barrierefreiheit: Ein einmaliger Kostenzuschuss von 25 % der Gesamtkosten, maximal 2.500 € pro Kalenderjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Zu den Kosten für bauliche und nichtbauliche Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wird ein einmaliger Kostenzuschuss gewährt, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und somit eine uneingeschränkte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Nichtbauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umbauten aufgrund zwingender behördlicher Maßnahmen
- Neubauten
- Generalsanierungen
- Umbauten für private Zwecke
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter:innen
- Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß § 5 BEinstG oder keine Einstellungspflicht
- Ausgeschlossen: Umbauten aufgrund zwingender behördlicher Maßnahmen, Neubauten, Generalsanierungen und Umbauten für private Zwecke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnung oder Kostenvoranschlag
- Nachweis der Mitarbeiterzahl
- Nachweis der Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß BEinstG
Beschreibung
Die Förderung „Barriere:freie Unternehmen“ richtet sich an kleine Wiener Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter:innen, die ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich gestalten möchten. Im Rahmen dieses Zuschusses werden bauliche und nichtbauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit einmalig mit 25 % der Gesamtkosten gefördert. Der Förderbeitrag ist auf maximal 2.500 € pro Kalenderjahr begrenzt und setzt keine Verpflichtung zum Neubau voraus, sondern unterstützt gezielt Adaptierungen wie Rampen, Türverbreiterungen oder barrierefreie Sanitärausstattungen. Durch diesen Anreiz entstehen in Wien nachhaltige Verbesserungen der Infrastruktur und des Serviceangebotes, die Unternehmen bei der Inklusion von Kund:innen und Mitarbeiter:innen mit Behinderungen unterstützen und zugleich den Standort attraktiver gestalten.
Gefördert werden Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht nach § 5 BEinstG erfüllen oder nicht unter diese Regelung fallen. Ausgeschlossen sind Umbauten aufgrund zwingender behördlicher Maßnahmen, Neubauten, Generalsanierungen sowie private Adaptierungen. Zur Antragstellung sind ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung sowie der Nachweis der Mitarbeiter:innenzahl und der Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei der zuständigen Förderstelle einzureichen. Anträge können seit dem 1. Jänner 2013 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden. Mit dieser Initiative leistet die Stadt Wien einen wichtigen Beitrag zu einem barrierefreien Wirtschaftsraum und fördert die Chancengleichheit für alle Menschen.