Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Förderung der erstmaligen barrierefreien Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen in Hamburg für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Pauschale Zuschüsse für Maßnahmen wie Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen etc.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen, um altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Herstellen einer Rampe
- Einbau eines Treppenlifts
- Türverbreiterungen und Einbau von Drehflügel- oder Schiebetüren
- Schwellenfreie Zugänge und Höhenanpassungen
- Herrichten von barrierefreien Bädern und Küchen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte
- Erstmalige barrierefreie Umgestaltung von Mietwohnungen
- Ausführung aller Maßnahmen durch Fachunternehmen
- Einhalten der Mietpreis- und Belegungsbindungen für 10 Jahre
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen
- Nachweise zur fachgerechten Ausführung durch Fachunternehmen
- Erklärung zur Mietpreis- und Belegungsbindung
Beschreibung
Das Land Hamburg unterstützt die erstmalige Anpassung von Bestandsmietwohnungen an altersgerechte und barrierefreie Wohnansprüche mit pauschalen Zuschüssen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie der Einbau von Rampen und Treppenliften, Türverbreiterungen oder Schiebetüren, schwellenlose Zugänge, Küchen- und Badeumbauten, Grundrissänderungen sowie Rollstuhlgaragen. Die Fördersumme bemisst sich nach Umfang und Art der Bausteine und setzt eine Mindestinvestitionssumme von 3.000 Euro voraus. Mit dem Programm soll eine nachhaltige Aufwertung des Wohnraums erreicht und die Mobilität auch bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit langfristig gesichert werden. Die Kontinuität der Fördermöglichkeiten ermöglicht Anträge ganzjährig einzureichen, sobald die Förderrichtlinie zur Verfügung steht. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fungiert als zentrale Bewilligungsstelle im Auftrag des Senats und übernimmt die fachliche und rechtliche Prüfung sämtlicher Anträge.
Zur Antragstellung berechtigen Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte, die sich zur erstmaligen barrierefreien Umgestaltung verpflichten und die technischen Mindestanforderungen einhalten. Für die Bewilligung müssen alle Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden, und die Gesamtkosten dürfen im Verhältnis zum Gebrauchswert und zur erwarteten Nutzungsdauer stehen. Darüber hinaus ist die Vereinbarung von Mietpreis- und Belegungsbindungen für zehn Jahre erforderlich; die volle Zuschusshöhe wird bei beidem gewährt, alternativ ist eine reduzierte Unterstützung mit alleiniger Mietpreisbindung möglich. Ausgeschlossene Antragsstellende sind Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen. Als Antragsunterlagen sind das vollständig ausgefüllte Formular, Kostenvoranschläge der Fachfirmen, Nachweise zur fachgerechten Ausführung und eine Erklärung zur Bindungsvereinbarung einzureichen. Ein Baubeginn vor Bewilligung führt zum vollständigen Ausschluss von der Förderung.