Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Zuschuss für den barrierefreien Umbau Ihres selbstgenutzten Wohneigentums in Hamburg mit Fördersummen von 3.000 € bis 20.000 €. Antragstellung jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der barrierefreien Umgestaltung von bestehendem selbstgenutztem Eigenheim oder Eigentumswohnung, um eine alters- und behindertengerechte Nutzung sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Treppenlift
- Barrierefreie Badezimmer
- Ausreichend breite Türen
- Geeignete Bodenbeläge
- Stufenfreie Zuwegung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerin oder Eigentümer bzw. dinglich Verfügungsberechtigte eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- Erstmaliger barrierefreier Umbau des Wohnraums für Seniorinnen, Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen
- Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung der Wohnung nach Abschluss
- Stufenlos begehbarer Duschplatz und Mindestdurchgangsbreite von 80 cm bei Innentüren (Ausnahme Gäste-WC)
- Vertretbare Gesamtkosten in Bezug auf Nutzungsdauer und Gebrauchswert
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Beschreibung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet eine fortlaufende Fördermöglichkeit für den erstmaligen barrierefreien Umbau selbstgenutzten Wohneigentums in der Freien und Hansestadt Hamburg. Vorrangig richtet sich die Maßnahme an Senior:innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die als Eigentümer:innen oder dinglich Verfügungsberechtigte eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung beachten. Das Förderziel ist die nachhaltige Schaffung alters- und behindertengerechter Wohnbedingungen. Zuschüsse zwischen 3.000 Euro und 20.000 Euro pro Wohnung sind möglich, wobei die Mindestfördersumme bei 3.000 Euro liegt. Antragstellungen können jederzeit vor Vorhabensbeginn über das digitale eAntragsportal erfolgen, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Beginn der Maßnahmen gelten. Gefördert wird aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln als Teil der Hamburger Wohnraumförderung.
Gefördert werden unterschiedliche Einzelmaßnahmen wie der Einbau von Treppenliften, die Umgestaltung barrierefreier Bäder, die Anpassung ausreichend breiter Innentüren, die Verlegung geeigneter Bodenbeläge sowie die Realisierung stufenfreier Zuwegungen. Nach Abschluss müssen die Wohnung stufenlos erreichbar sein, eine Mindestdurchgangsbreite von 80 cm (Ausnahme Gäste-WC) gewährleistet sowie ein barrierefreier Duschplatz realisiert sein. Voraussetzung ist die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, vertretbare Gesamtkosten im Verhältnis zu Nutzungsdauer und Gebrauchswert sowie die fachgerechte Ausführung aller Maßnahmen durch qualifizierte Fachunternehmen. Die Förderung lässt sich grundsätzlich mit weiteren IFB-Programmen und zinsgünstigen KfW-Darlehen kombinieren. Eine zeitnahe Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sichert eine zügige Prüfung und Bewilligung, um die Modernisierungsmaßnahmen planmäßig starten zu können.