Zuschuss

Basis- und Projektförderungen im Kultur- und Wissenschaftsbereich

Basis- und Projektförderungen in Kärnten für Kultur- und Wissenschaftsprojekte in den Bereichen bildende Kunst & Design, Musik, darstellende Kunst, Literatur, Wissenschaft, Fotografie, Film und Volkskultur. Antragstellung online über das Förderportal; flexible Einreichfristen, Laufzeit unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Projekten und Tätigkeiten der Sparten bildende Kunst & Design, Musik, darstellende Kunst, Literatur, Wissenschaft und kulturelle Grundlagenforschung sowie Jahresaktivitäten (Basisfinanzierung) gemäß Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Honorare
  • Mieten und Technik
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Kosten vor Antragstellung
  • Schuldenausgleich
  • Nicht kulturspezifische Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einzureichen: Projektbeschreibung
  • Detaillierter Finanzierungsplan
  • Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular
  • Erfüllung der §§ 3-5 K-KFördG
  • Abstimmung mit anderen Förderstellen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Detaillierter Finanzierungsplan
  3. Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Künstlerische Qualität
  • Wirtschaftlichkeit
  • Relevanz für Zielgruppe
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Basis- und Projektförderungen im Kultur- und Wissenschaftsbereich in Kärnten eröffnen einen unbefristeten Rahmen zur finanziellen Unterstützung künstlerischer und wissenschaftlicher Vorhaben. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen, Interessenverbände und Vereine können in den Förderbereichen Bildende Kunst & Design, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Fotografie, Film, Volkskultur und Wissenschaft Projekte realisieren oder Jahresprogramme absichern. Flexible Einreichfristen machen eine Antragstellung online zu jeder Zeit möglich. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Reisekosten, Honorare, Mieten, Technik, Druck- und Veranstaltungskosten sowie Digitalisierungsaufwendungen. Immobilienanschaffungen, Kosten vor Antragstellung, Schuldenausgleich und nicht kulturspezifische Verwaltungskosten zählen zu den nicht förderfähigen Ausgaben. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss gemäß Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 und setzt keine Rechtsansprüche voraus. Einnahmen aus anderen Förderstellen sind abzustimmen; bei Bewilligung ist das Kulturlogo verpflichtend zu verwenden.

Die Entscheidung beruht auf formaler Vollständigkeit und inhaltlicher Begutachtung: Innovationsgehalt, künstlerische Qualität, Wirtschaftlichkeit, Relevanz für die Zielgruppe und Nachhaltigkeit bilden die zentralen Bewertungskriterien. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und das vollständig ausgefüllte Förderantragsformular erforderlich; außerdem müssen die §§ 3–5 K-KFördG eingehalten und eine Abstimmung mit anderen Förderern nachgewiesen werden. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur der Kärntner Landesregierung begleitet Interessierte dabei und beantwortet Rückfragen zur Einreichung und zum Ablauf. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit für innovative Vorhaben und stärkt damit das kulturelle und wissenschaftliche Leben in Kärnten nachhaltig.

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