Zuschuss

Basisförderung von der verbandlichen Jugendarbeit

Finanzielle Unterstützung für burgenländische Kinder- und Jugendorganisationen; Online-Anträge bis 01.02. des Folgejahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gewährung nicht rückzahlbarer Fördermittel als Basisförderung für die Aktivitäten von burgenländischen Kinder- und Jugendorganisationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Organisatorische Maßnahmen
  • Verwaltungsaufwände
  • Vereinsorganisationsinterne Treffen, Klausuren und Besprechungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Burgenländische Kinder- und Jugendorganisation
  • Aktivitäten in mindestens vier Landesbezirken des Burgenlandes
  • Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich
  • Weder vereinsbehördlich untersagt noch aufgelöst
  • Programm darf der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht widersprechen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag
  2. Tätigkeitsbericht (als Verwendungsnachweis)
  3. Vereinsregisterauszug

Bewertungskriterien

  • Anzahl der Mitglieder
  • Anzahl der Aktivitäten
  • Erfüllung der Sustainable Development Goals (SDGs)

Beschreibung

Dieses als Zuschuss konzipierte Förderprogramm des Landes Burgenland richtet sich an gemeinnützige Kinder- und Jugendorganisationen, die in mindestens vier Landesbezirken aktiv Jugendarbeit betreiben und sich zur demokratischen Republik Österreich bekennen. Das Programm ist ausschließlich für Vereine, Interessenverbände und andere gemeinnützige Zusammenschlüsse mit Sitz im Burgenland geöffnet und fördert Aktivitäten in den Bereichen Kinder und Jugendliche, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Mit einem jährlichen Budget von rund 0,1 Mio. Euro werden nicht rückzahlbare Mittel als Basisunterstützung bereitgestellt. Anträge können fortlaufend über einen Online-Förderantrag gestellt werden; die Einreichungsfrist endet jeweils am 1. Februar des Folgejahres, die Antragsphase beginnt am 1. Januar 2024. Über die Fördersumme entscheidet ein Punktesystem, das Mitgliederzahl, Veranstaltungsumfang und die Erfüllung der Sustainable Development Goals (SDGs) berücksichtigt.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind das Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, ein offener Mitgliedschaftsanspruch für österreichische Staatsbürger:innen und die nachweisliche Aktivität in mindestens vier Landesbezirken. Förderfähig sind alle organisatorischen Aufwendungen wie interne Klausuren, Verwaltungsaufwände oder Vereinsversammlungen. Die Bewertung erfolgt anhand der Mitgliederzahl, der Anzahl der Aktivitäten sowie der Ausrichtung an den Sustainable Development Goals, beispielsweise Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Demokratieförderung. Dem Online-Formular sind ein Tätigkeitsbericht, der gleichzeitig als Verwendungsnachweis dient, sowie ein aktueller Vereinsregisterauszug beizulegen. Fortlaufende Förderanträge ermöglichen eine flexible Mittelplanung.

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