Zuschuss

Basisförderungen von Nichtregierungsorganisationen für frauen- & gleichbehandlungsspezifische Arbeit

Basisförderungen für NRO im Land Salzburg zur Unterstützung frauen- und gleichbehandlungsspezifischer Arbeit durch Beiträge zu Personal- und Strukturkosten. Folgejahresansuchen elektronisch bis 30.06.

Frauenförderung Beratung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Nichtregierungsorganisationen im Land Salzburg, die frauen- und gleichbehandlungsspezifische Arbeit leisten, durch Gewährung von Jahresbeiträgen zu Personal- und Strukturkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Strukturkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Salzburg
  • Kenntnisse weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen
  • Professionelle Leistungserbringung
  • Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Fraueneinrichtungen
  • Handlungsgrundsatz Gender Mainstreaming
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Förderungsansuchen
  2. Formular Verwendungsnachweis

Beschreibung

Im Land Salzburg werden gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie Vereine, Projektträger:innen, Initiativen, Gruppen und Netzwerke mit Basiszuschüssen unterstützt, um frauenspezifische und gleichbehandlungsspezifische Arbeit auf professionellem Niveau zu ermöglichen. Gefördert werden Beiträge zu Personal- und Strukturkosten, die eine nachhaltige Bereitstellung von feministischer Beratung, Empowerment-Maßnahmen sowie Angeboten zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratischen Engagement sicherstellen. Voraussetzungen sind ein regionaler Wirkungsbereich in Salzburg, vertiefte Kenntnisse weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen, die verbindliche Ausrichtung am Gender-Mainstreaming-Prinzip, die Kooperation mit bestehenden Fraueneinrichtungen sowie die Einhaltung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Die Zuschüsse werden als Jahresbeitrag über eine Projektdauer von zwölf Monaten vergeben und können fortlaufend beantragt werden. Förderansuchen für das Folgejahr sind elektronisch über das eGovernment-Portal bis zum 30. Juni einzureichen; hierfür sind das ausgefüllte Antragsformular und der Verwendungsnachweis erforderlich. Adressiert werden vielfältige Themenfelder wie Frauenförderung, Beratung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Arbeit & Soziales sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung. Durch transparente Berichtspflichten, gezielte Vernetzung und nachhaltige Förderstrukturen leistet die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Fraueninfrastruktur und zur Förderung rechtlicher, ökonomischer und sozialer Gleichstellung im Bundesland Salzburg.

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