Zuschuss

Basisprogramm 2025 - Unternehmensprojekte aller Unternehmensgrößen mit Verwertungspotential

Offene Förderung für Unternehmensprojekte aller Größen mit Ziel verwertbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Projektvolumen bis 3 Mio. €, Förderquote bis 70 %. Einreichung jederzeit bis 31.12.2025.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 3.000.000 € pro Projekt
Förderquote: 50% - 70%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von Unternehmensprojekten der experimentellen Entwicklung zur Schaffung verwertbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen über alle Technologien hinweg.

Förderfähige Ausgaben

  • Drittkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Material- und Sachkosten
  • Personalkosten
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Restfinanzierung durch das Unternehmen
  • Kostennachweis für projektbezogene Verwendung der Mittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Businessplan
  4. Lebensläufe

Beschreibung

Das Basisprogramm 2025 – Unternehmensprojekte aller Unternehmensgrößen mit Verwertungspotential richtet sich an österreichweit tätige Unternehmen und Existenzgründer:innen, die verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Das Förderinstrument deckt sämtliche Technologien und Forschungsthemen ab und unterstützt Vorhaben mit einem Projektvolumen von bis zu 3 Mio. €. Gefördert wird in Jahresabschnitten (max. 12 Monate) mit einem Zuschussanteil von bis zu 70 %, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Bonusmechanismen für Kooperationen mit anderen Firmen oder wissenschaftlichen Partner:innen. Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Start-ups sowie Großunternehmen können laufend Anträge einreichen und von erhöhter Unterstützung profitieren, sofern sie strategische Innovationsziele verfolgen und Verwertungschancen ihrer Forschungsergebnisse nachweisen.

Als förderfähige Ausgaben gelten Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten sowie Reisekosten. Wesentliche Voraussetzungen sind eine Restfinanzierung durch das Unternehmen und ein genauer Kostennachweis über die projektbezogene Mittelverwendung. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, einen Businessplan sowie Lebensläufe der beteiligten Schlüsselpersonen. Die Einreichung erfolgt jederzeit bis zum 31. Dezember 2025, 11:00 Uhr über das elektronische eCall-System der FFG, wodurch eine flexible Planung ermöglicht wird. Durch die offene Ausrichtung fördert das Programm nachhaltige Innovationsaktivitäten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit am nationalen und internationalen Markt.

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