Bauförderung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neuerrichtung, Sanierung, Zu- und Umbauten sowie pädagogische Gestaltung der Freiflächen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark. Anträge sind vor Baubeginn in festgelegten Call-Perioden einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, darunter Neuerrichtung, Sanierung, Zu- und Umbauten, Ersatzbauten sowie die pädagogische Gestaltung der erforderlichen Freiflächen.
Förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtung
- Sanierung
- Zu- und Umbauten
- Ersatzbauten
- Pädagogische Gestaltung der Freiflächen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung der Baumaßnahmen durch die Landesregierung
- Nachweis der Baukosten
- Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren
- Abschluss eines Fördervertrages
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenschätzung gemäß ÖNORM B 1801-1
- Originalrechnungen
- Zahlungsbelege
Beschreibung
Die Bauförderung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark gewährt öffentlichen und gemeinnützigen Erhalter:innen nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Baufonds zur Stärkung der Infrastruktur, Bildung und des sozialen Betreuungsangebots. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen wie Neuerrichtungen, Sanierungen, Zu- und Umbauten sowie Ersatzbauten ebenso wie die pädagogische Gestaltung der Freiflächen. Das Programm zielt auf eine moderne, zukunftsorientierte Raumgestaltung für Kinder und Jugendliche ab und verbindet Infrastruktur & Städtebau mit Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten während festgelegter Call-Perioden einzureichen; gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2015. Die Fertigstellung muss innerhalb von 18 Monaten nach Förderzusage erfolgen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Genehmigung der Baumaßnahmen durch die Landesregierung, der Nachweis der Baukosten, eine Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren sowie der Abschluss eines rechtsgültigen Fördervertrags. Zur Antragseinreichung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Kostenschätzung gemäß ÖNORM B 1801-1, Originalrechnungen und Zahlungsbelege erforderlich. Im Rahmen einer abschließenden Endbegehung wird die plan- und beschreibungsgemäße Durchführung sowie der ordnungsgemäße Betrieb der Einrichtung geprüft. Dieses Förderangebot richtet sich gezielt an Erhalter:innen von Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen in der Steiermark und eröffnet langfristige Investitionsspielräume zur Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur.