Bauförderung für private Pflichtschulen
Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung privater Pflichtschulen in Oberösterreich. Schriftliches Ansuchen vor Baubeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Errichtung, Erweiterung und Sanierung privater Pflichtschulen in Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Sanierungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen lt. den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Verliehenes Öffentlichkeitsrecht
- Führung der Schule über einen festgesetzten Zeitraum
- Schriftliches Ansuchen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
- Detaillierte Kostenschätzung
- Maßnahmenkatalog
Beschreibung
Die Bauförderung für private Pflichtschulen in Oberösterreich unterstützt Bildungseinrichtungen bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung ihrer Schulgebäude. Als direkte Zuschussförderung wendet sich das Programm an Rechtsträger:innen privater Pflichtschulen, die im Besitz des Öffentlichkeitsrechts sind und eine langfristige Schulführung gewährleisten. Ein schriftliches Ansuchen mit detaillierter Kostenschätzung und Maßnahmenkatalog muss vor Baubeginn eingereicht werden. Gefördert werden sämtliche Bau-, Planungs- und Sanierungskosten, sofern die Gesamtfinanzierung abgesichert ist und die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich erfüllt werden.
Die Förderung steht fortlaufend zur Verfügung und verlangt die Einhaltung von Bestimmungen zur zweckmäßigen und sparsamen Mittelverwendung. Förderberechtigte sind verpflichtet, den Einsatz der Zuschüsse mittels Originalzahlungsbelegen und einer abschließenden Endabrechnung nachzuweisen. Die widmungsgemäße Nutzung des Bauprojekts ist über einen festgelegten Zeitraum sicherzustellen. Förderausschlüsse gelten unter anderem bei nicht erreichbarem Förderungszweck, Insolvenzverfahren oder Verstößen gegen Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsvorschriften. Anträge können in Papierform oder digital bei der zuständigen Fachabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft, eingereicht werden. Die rechtsgrundlegenden Bestimmungen ergeben sich aus den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (idgF), die auch Regelungen zu Rückzahlungen und möglichen Zinsen bei widmungswidriger Mittelverwendung enthalten.
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