Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz)
Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden in Holzbauweise in Bayern zur Förderung der CO₂-Speicherung. 500 € je Tonne gebundenen Kohlenstoffs, maximal 200.000 € je Maßnahme. Anträge vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Einsatzes nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Rohstoffe im Bausektor durch Förderung der gespeicherten Kohlenstoffmenge in Holzbauelementen und Dämmstoffen.
Förderfähige Ausgaben
- Kohlenstoffspeicherung in Holzbauelementen
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unterirdische Gebäude(-teile) wie Keller
- Carports
- Nebengebäude aller Art
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neubau von kommunalen Gebäuden mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m²
- Erweiterung/Aufstockung von kommunalen Gebäuden mit zusätzlicher Bruttogrundfläche von mindestens 100 m²
- Neubau und Erweiterung mehrgeschossiger Wohngebäude (Gebäudeklassen 3–5) mit mindestens 3 Wohneinheiten und einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m²
- Aufstockung von Wohngebäuden mit mindestens 2 Wohneinheiten und zusätzlicher Bruttogrundfläche von mindestens 100 m²
- Mindestwohnfläche von 35 m² pro Wohneinheit zum dauerhaften Wohnen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Berechnung der CO₂-Speichermenge mit dem CO2-Tool
- Nachweis der Baustoffe (Emissionsklasse E1/F0 und nachhaltige Produktion)
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) unterstützt klimafreundliche Bauvorhaben in Bayern, die auf nachwachsende und CO₂-speichernde Rohstoffe setzen. Das Programm fördert den Neubau, die Erweiterung sowie die Aufstockung von kommunalen und mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Als Zuwendungsempfänger:innen kommen kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie gemeinnützige Organisationen und private Bauherr:innen infrage. Im Fokus steht die langfristige Bindung von Kohlenstoff in Holzbauelementen und Dämmstoffen, wobei die Förderhöhe mit 500 € je Tonne gebundenem Kohlenstoff bemessen wird und maximal 200.000 € pro Maßnahme gewährt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung des Antrags vor Beginn der Baumaßnahme bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung, die Einhaltung konstruktiver Holzbauanforderungen sowie der Nachweis der speicherbaren CO₂-Menge über das offizielle CO₂-Tool.
Gefördert werden Neubauten mit mindestens 300 m² Bruttogrundfläche und Aufstockungen beziehungsweise Erweiterungen ab 100 m². Mehrgeschossige Wohngebäude müssen drei Wohneinheiten mit jeweils mindestens 35 m² Wohnfläche aufweisen, Aufstockungen erfordern mindestens zwei zusätzliche Einheiten. Förderfähig sind ausschließlich Hauptgebäude in Holzbauweise; Keller, Carports und Nebengebäude bleiben unberücksichtigt. Verwendete Baustoffe müssen marktreif, emissionsarm (Klassen E1 oder F0) sowie nachhaltig produziert sein. Eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren ab Eingang des Verwendungsnachweises stellt die langfristige Nutzung sicher. Durch diese Initiative leistet der Freistaat Bayern einen zentralen Beitrag zum Energieeffizienz- und Klimaschutz im Bausektor und fördert die ökologische Stadtentwicklung.