Zuschuss

Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit

Förderung für gewerbliche Unternehmen in strukturschwachen Regionen Bayerns. Zuschüsse, Lohnkostenzuschüsse und Zinsverbilligungen für Investitionen in neue oder bestehende Betriebsstätten; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn des Vorhabens über die zuständige Bezirksregierung einreichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: bis zu 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen, wirtschaftlich schwachen Regionen und Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen in Bayern. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung, Diversifizierung und Übernahme von Betriebsstätten sowie Maßnahmen im Tourismus.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für materielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
  • Lohnkosten für direkt geschaffene Arbeitsplätze
  • Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter
  • Leasing- und Mietkosten für geförderte Anlagegüter

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzinvestitionen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Anschaffung von Fahrzeugen für öffentlichen Verkehr
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter bei verbundenen Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition
  • Investitionsvorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen oder wirtschaftlich schwachen Regionen
  • Vorhaben noch nicht begonnen
  • angemessene Eigenbeteiligung
  • keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  2. KMU-Erklärung
  3. Jahresabschlussunterlagen der letzten drei Geschäftsjahre
  4. detaillierte Kostenzusammenstellung
  5. Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  6. Planunterlagen und Baugenehmigung (bei Bauvorhaben)

Bewertungskriterien

  • Art der Betriebsstättentätigkeit
  • Erwartete regionale Effekte
  • Eigenbeteiligung
  • Vereinbarkeit mit Umwelt- und Raumordnungsanforderungen

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert mit den Bayerischen regionalen Förderprogrammen/Regionalkredit gezielt Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen in Bayern. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung, Diversifizierung sowie die Übernahme von Betriebsstätten in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dabei sind Zuschüsse, Lohnkostenzuschüsse und Zinsverbilligungen möglich – auch in Kombination – mit einem Fördersatz von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähige Kosten umfassen unter anderem Anschaffungs- und Herstellungskosten für neue Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze. Unternehmen müssen noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben und eine angemessene Eigenbeteiligung leisten. Ferner ist sicherzustellen, dass keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen und Umwelt-, Raumordnungs- und Landesplanungsbelange gewahrt bleiben. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate, während ein Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter für mindestens fünf Jahre zu gewährleisten ist. Klein- und mittelständische Unternehmen profitieren von höheren Förderintensitäten sowie ergänzenden EU-Regionalfondsmitteln und GRW-Zuschüssen.

Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn online oder schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung. Benötigt werden unter anderem die Finanzierungsbestätigung der Hausbank, Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, Kostenzusammenstellung, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie Plan- und Baugenehmigungsunterlagen bei Bauvorhaben. Ein Beratungsgespräch mit der Bezirksregierung wird empfohlen, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die optimale Kompensation regionaler Entwicklungsziele – wie Beschäftigungssicherung, Strukturwandel und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – zu gewährleisten. Anträge, die die erforderlichen Nachweise erbringen und die Förderkriterien erfüllen, können auf eine umfassende Unterstützung im Rahmen des bayerischen Regionalkredits hoffen.

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