Bayerischer Demenzfonds
Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensiblen Kommunen in Bayern für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Förderbeiträge zwischen 2.000 € und 15.000 € bzw. 20.000 €, Anträge jeweils bis 30. Juni und 31. Dezember.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von lokalen Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern sowie Förderung kommunaler Programme zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Strukturen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Honorar für externe Projektbeteiligte
- Raummiete
- Bürobedarf
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Unterhalt von Gebäuden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bezug zu Menschen mit Demenz im Freistaat Bayern
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Einhaltung der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“
- Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Finanzierungsplans
- Musterantrag
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Angebots
- Nachhaltigkeitskonzept
- Bezug zur Zielgruppe Menschen mit Demenz
- Einbindung bürgerschaftlich Engagierter
Beschreibung
Der Bayerische Demenzfonds fördert innovative Teilhabeangebote und kommunale Programme, die Menschen mit Demenz sowie deren Angehörige im häuslichen Umfeld aktiv unterstützen und eine demenzsensible Gestaltung des Lebensraums vor Ort vorantreiben. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus ganz Bayern können Projekte einreichen, die kulturelle, musische, sportliche oder generationenübergreifende Aktivitäten realisieren und bürgerschaftlich Engagierte in die Umsetzung einbinden. Ziel ist es, Begegnungsorte zu schaffen, das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz zu stärken sowie lokale Netzwerke zu etablieren. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen von Fördersäule 2 Programme für den Auf- und Ausbau demenzsensibler Strukturen zu beantragen. Hierfür müssen mindestens drei Maßnahmen aus Bereichen wie Netzwerkarbeit, Begegnungsmöglichkeiten, Sensibilisierung oder Digitalisierung realisiert werden.
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben von Teilhabeangeboten über Zuschüsse in Höhe von 2.000 € bis 15.000 € (Fördersäule 1) beziehungsweise bis 20.000 € (Fördersäule 2), wobei bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können. Projekte dürfen zu Antragseinreichung noch nicht begonnen sein und sollten eine Laufzeit von maximal 18 Monaten haben. Anträge können jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres eingereicht werden. Neben dem Antragsformblatt I ist eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen beizufügen; ergänzende Unterlagen wie Finanzierungsplan-Erläuterungen und De-minimis-Erklärung sind im weiteren Verfahren vorzulegen. Die Einhaltung der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) sowie die Berücksichtigung von Innovations- und Nachhaltigkeitskriterien sind Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung.
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