Bayerisches Energieforschungsprogramm
Förderung zur Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien in Bayern. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien ermöglichen, technische und wirtschaftliche Risiken reduzieren und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Im Mittelpunkt stehen Technologien zur Effizienzsteigerung, verbesserten Integration erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit sowie ein schneller Transfer von Forschungsergebnissen in Marktanwendungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Instrumente und Ausrüstung
- Auftragsforschung und Lizenzgebühren
- Beratungsleistungen
- Sonstige Betriebsausgaben
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Vorhabensbeginn vor Antragstellung
- Gebäude- und Grundstückserwerb
- Ausgaben für nicht-innovative Anlagenteile
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
- Erheblicher technischer und wirtschaftlicher Innovationsgehalt
- Durchführung des Vorhabens im Freistaat Bayern
- Nachweis spezifischer Forschungs-/Entwicklungskapazitäten oder Betriebserfahrungen
- Angemessener Eigen- oder Fremdmitteleinsatz nach Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Skizze
- Vollständiger Antrag (ELAN-Formularsatz und detaillierte Vorhabenbeschreibung)
- Testierte Geschäftsberichte der letzten zwei Geschäftsjahre
- Bank-an-Bank-Auskunft
- Aktueller Handelsregisterauszug
- KMU-Erklärung (bei KMU)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Technisches und wirtschaftliches Risiko
- Effizienzsteigerung und Integration erneuerbarer Energien
- Beitrag zur Versorgungssicherheit
- Marktpotenzial und Verwertungsperspektiven
Beschreibung
Im Rahmen des Bayerischen Energieforschungsprogramms werden Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern bei der Erforschung, Entwicklung und Demonstration innovativer Energie- und Energieeffizienztechnologien gefördert. Ziel ist es, technische und wirtschaftliche Risiken zu reduzieren, Effizienzsteigerungen sowie die verbesserte Integration erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Versorgungssicherheit zu stärken. Gefördert werden industrienahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben), technische Durchführbarkeitsstudien für zukünftige Vorhaben sowie investive Mehrausgaben bei Demonstrationsmaßnahmen in den Bereichen nicht-gebäudebezogener Effizienztechnologien, erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoffproduktion und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Vorhabenträger:innen müssen über entsprechende Forschungskapazitäten, Entwicklungserfahrung oder Betriebserfahrung verfügen und die Projekte in Bayern umsetzen.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Personalkosten, Ausrüstung, Auftragsforschung, Lizenzgebühren, Beratungsleistungen, sonstige Betriebsausgaben, Studienkosten und investive Mehraufwendungen für Demonstrationsvorhaben. Ausgaben für Gebäudeerwerb oder nicht-innovative Anlagenkomponenten sind ausgeschlossen. Eine Kumulation mit EU-Mitteln ist nur gemäß Art. 8 AGVO möglich. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 elektronisch über ELAN-FIPS eingereicht werden. Erforderlich sind u. a. Skizze, vollständiger Antrag, testierte Geschäftsberichte, Bank-an-Bank-Auskunft, aktueller Handelsregisterauszug und bei KMU eine entsprechende Erklärung. Die erfolgreiche Förderung trägt zum schnellen Technologietransfer in den Markt und zur Erreichung übergeordneter Klimaschutz- und Effizienzziele bei.
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