Bayerisches Förderprogramm \"Technologieorientierte Unternehmensgründungen\" (BayTOU)
BayTOU bietet Zuschüsse für technologieorientierte Unternehmensgründungen in Bayern. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (Pauschalen)
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen, Lizenzen und Patente sowie Beratungsleistungen
- Sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel etc.)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gründung eines technologieorientierten gewerblichen Unternehmens mit technischem Fachwissen
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (max. 6 Jahre Bestand, weniger als 10 Mitarbeitende)
- Erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko
- Technische Machbarkeit des Vorhabens
- Entwicklung von Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Verwertungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Technische Machbarkeit
- Markt- und Wettbewerbspotenzial
Beschreibung
Das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) unterstützt technologieorientierte Gründer:innen sowie junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern dabei, die technologische Basis neu gegründeter Betriebe aufzubauen oder weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind Personen mit dem Ziel einer gewerblichen Firmengründung im Technologiebereich, die über das notwendige technische Fachwissen verfügen, ebenso wie KMU gemäß EU-Definition, die seit weniger als sechs Jahren bestehen und höchstens neun Mitarbeiter:innen beschäftigen. Gefördert werden Entwicklungsvorhaben und Konzeptarbeiten in der experimentellen Entwicklung, die durch hohen Innovationsgehalt und marktbezogenes Wettbewerbspotenzial gekennzeichnet sind. Dabei muss das Vorhaben in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden und ein erkennbares technisches und wirtschaftliches Risiko bergen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Quote von 35 % in der Konzeptphase und bis zu 45 % bei der Realisierung von Entwicklungsprojekten. Höchstbeträge liegen bei 26.000 € für Konzeptarbeiten und 150.000 € für Softwareunternehmen. Antragsstellende müssen ein ausführliches Projektskizze einschließlich Verwertungsplan einreichen und ein angemessenes Eigen- und Fremdmittelvolumen bereitstellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Pauschalen für Personalkosten, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung sowie Patent- und Lizenzgebühren und sonstige Betriebskosten. Anträge können fortlaufend elektronisch gestellt werden. BayTOU trägt so zur Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft bei.