Zuschuss

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Zuschuss für den landesweiten Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Pkw und Busse. Einreichung in einem zweistufigen Verfahren nach gesonderten Förderaufrufen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 2.000.000 €
Förderquote: 40% - 80%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zum landesweiten Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Pkw und Busse in Bayern.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in den Bau und die Installation von öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstellen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern
  • Durchführung des Vorhabens in seinen wesentlichen Teilen in Bayern
  • Betrieb der Tankstelle mindestens 6 Jahre
  • Versorgung mit 100 % erneuerbarem Wasserstoff bzw. biogenem Wasserstoff nach AGVO oder bis 31.12.2035
  • Diskriminierungsfreier Zugang bei öffentlichen Wasserstofftankstellen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Förderantrag

Beschreibung

Im Freistaat Bayern wird der landesweite Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur für Nutzfahrzeuge, Pkw und Busse durch ein attraktives Zuschussprogramm gefördert. Anspruchsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich im Freistaat Bayern tätig sind und eine Betriebsstätte, Niederlassung oder einen Sitz im Fördergebiet vorweisen können. Förderfähig sind Investitionen in den Bau und die Installation öffentlicher sowie nichtöffentlicher Tankanlagen im Themenfeld Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Der Freistaat stellt hierfür Zuschüsse in Höhe von 40 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bereit; kleine und mittlere Unternehmen können Zusatzquoten in Anspruch nehmen. Die maximale Fördersumme je Vorhaben liegt bei 2 Mio. €.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die dauerhafte Inbetriebnahme und der Betrieb der Tankstelle über mindestens sechs Jahre sowie die vollständige Versorgung mit erneuerbarem beziehungsweise biogenem Wasserstoff gemäß AGVO oder den Nachhaltigkeitskriterien bis zum 31.12.2035. Öffentliche Anlagen müssen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten, während nichtöffentliche Anlagen ausschließlich dem internen Gebrauch dienen dürfen. Das zweistufige Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze; nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Abgabe des vollständigen Förderantrags. Benötigte Unterlagen sind eine Projektskizze und der Förderantrag; die Fristen für die gesonderten Förderaufrufe werden online veröffentlicht. Ansprechpartner:innen beim Projektträger Bayern stehen zur fachlichen Begleitung von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss zur Verfügung.

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