Darlehen

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum

Förderung in Bayern für den Neubau, die Änderung, Erweiterung und den Erwerb von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern für einkommensschwache Haushalte mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen; Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden zusätzlich gefördert. Keine festen Fristen; Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 600 € je m² Wohnfläche

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Bauherren bei der Schaffung, Änderung oder Erweiterung sowie dem Erst- und Wiedererwerb von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen bereitzustellen und dabei Barrierefreiheit sowie nachhaltiges Bauen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Gesamtkosten im Sinne der §§ 5–8 II. BV
  • Neubau, Änderung und Erweiterung von Mietwohnraum
  • Ersterwerb von neugeschaffenen Mietwohnungen
  • Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen
  • zuschussfähige Barrierefreiheitsmaßnahmen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum, Erbbaurecht oder Nießbrauch an einem geeigneten Grundstück
  • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen
  • Einhaltung technischer Vorgaben zur Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2
  • Vermietung an Haushalte unter den Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes
  • Belegungsbindung von 25, 40 oder 55 Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Stabau Ib, If, IIIa/IIIb)
  2. Grundbuchblattabschrift als Nachweis zum Grundstück
  3. Nachweis über Fremd- und Eigenmittel
  4. Lageplan und bautechnische Unterlagen
  5. Nachweis der Behinderung (bei Anpassung von Wohnraum)

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Barrierefreiheitsanforderungen
  • Wirtschaftlichkeit des Projekts

Beschreibung

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum unterstützt Unternehmen und Privatperson:innen in Bayern mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen beim Neubau, der Änderung, Erweiterung sowie dem Erwerb von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Der Fördermix umfasst objekt- und belegungsabhängige Baudarlehen, einen laufenden Mietkostenzuschuss und einen Basiszuschuss von bis zu 600 € je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzende Förderfelder wie „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“, „Nachhaltigkeitszuschuss“ (bis zu 200 €/m²) und „Ortskernzuschuss“ (bis zu 100 €/m²) fördern energieeffiziente Modernisierung, ökologische Materialien und städtebauliche Verdichtung. Barrierefreie Planungen nach DIN 18040 Teil 2 werden zudem mit einem Mehrdarlehen von bis zu 15 % und speziellen Anpassungsdarlehen für Menschen mit Behinderung honoriert.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher:innen eines Grundstücks in Bayern, das für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Mietwohnungen genutzt wird. Die Mietwohnungen sind für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes zu vermieten und für 25, 40 oder 55 Jahre belegungsgebunden. Förderfähig sind alle Gesamtkosten nach §§ 5–8 II. BV, darunter Neubau, Modernisierung, Ersterwerb und Mietbindungsverlängerung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da keine Fristen bestehen. Zur Antragspaket gehören unter anderem das ausgefüllte Stabau-Formular, Grundbuchblattabschrift, Finanzierungsnachweise, Lageplan, bautechnische Unterlagen und bei Bedarf ein Behindertennachweis. Die zuständige Bezirksregierung prüft die Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs, Wirtschaftlichkeit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitsaspekte, bevor sie die Förderung bewilligt.

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