Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
Das Weiterbildungsstipendium des BMBF unterstützt junge Fachkräfte nach erfolgreicher Berufsausbildung mit Zuschüssen von bis zu 9.135 € über maximal drei Jahre; Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Kammer oder der SBB einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert die berufliche Weiterqualifizierung leistungsstarker Absolventinnen und Absolventen dualer Berufsausbildungen durch finanzielle Zuschüsse zu fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen beziehungsweise berufsbegleitenden Studiengängen.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Arbeitsmittel (z.B. Computer im ersten Förderjahr)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vollzeitstudiengänge zum Erwerb akademischer Abschlüsse
- Zweitausbildungen
- Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO bzw. in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf
- Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Note 1,9) oder Platz 1–3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder begründeter Vorschlag von Betrieb/Berufsschule
- Alter unter 25 Jahren (Ausnahmen bis zu drei Jahren bei Freiwilligendienst, Elternzeit o. Ä.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausbildungsabschlusszeugnis
- Nachweis der Abschlussnote oder Wettbewerbsplatzierung
- Begründeter Vorschlag bei Nichterreichen der Notenanforderung
- Antragsformular (Stammblatt) der zuständigen Stelle
Bewertungskriterien
- Note der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9)
- Platzierung unter den ersten drei bei überregionalen beruflichen Wettbewerben
- Begründete Empfehlung durch Betrieb oder Berufsschule
Beschreibung
Begabtenförderung berufliche Bildung – Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die nach erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO) oder eines bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufs ihre Qualifikation berufsbegleitend ausbauen möchten. Über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten stehen den Stipendiat:innen insgesamt bis zu 9.135 € zur Verfügung (bis zu 3.045 € pro Kalenderjahr). Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie berufsbegleitende Studiengänge, wobei 90 % der förderfähigen Ausgaben – etwa Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten oder notwendige Arbeitsmittel (im ersten Jahr zusätzlich ein IT-Bonus von 250 € für einen Computer) – bezuschusst werden. Vollzeitstudiengänge, Zweitausbildungen, Freizeitkurse oder allgemeinbildende Schulabschlüsse sind von der Förderung ausgenommen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine herausragende Abschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9), eine Platzierung unter den ersten drei beim überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag durch Betrieb oder Berufsschule. Das Höchstaufnahmealter beträgt 25 Jahre (Ausnahmen bis zu drei Jahre bei Freiwilligendienst, Elternzeit o. Ä.). Anträge sind vor Beginn der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Kammer oder direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (für Gesundheitsfachberufe) einzureichen. Bewerbungstermine und Fristen legen die jeweiligen Stellen selbst fest; für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe gilt jährlich der 15. Februar als Stichtag. Das Programm bietet leistungsstarken Absolvent:innen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern stärkt langfristig ihre beruflichen Aufstiegschancen und eröffnet vielfältige Perspektiven für eine erfolgreiche Karriereentwicklung.