Behandlungskosten für Tuberkuloseerkrankung
Der Bund übernimmt nach § 37 Tuberkulosegesetz die Behandlungskosten für Tuberkuloseerkrankte in Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund trägt die Kosten der Behandlung einer Tuberkuloseerkrankung, solange beim Erkrankten ein sicheres Aktivitätszeichen vorliegt.
Förderfähige Ausgaben
- Behandlungskosten
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Medikamentenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben, die durch Sozialversicherung, Krankenfürsorgeanstalt oder private Krankenversicherung gedeckt sind
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines sicheren Aktivitätszeichens der Tuberkulose
- Keine Kostenübernahme durch Sozialversicherung, Krankenfürsorgeanstalt oder private Krankenversicherung
- Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Ärztliches Attest zur Diagnose und Aktivitätszeichen
- Nachweis über sonstige Kostenträger
Beschreibung
Im Rahmen der Bestimmungen des Tuberkulosegesetzes (§ 37 ff) übernimmt der Bund in Wien sämtliche Kosten der Behandlung einer diagnostizierten Tuberkulose, sofern ein sicheres Aktivitätszeichen vorliegt. Als direkte Zuschussleistung werden 100 % der ärztlichen Leistungen, Krankenhausaufenthalte und medikamentösen Therapien getragen, sofern keine anderweitige Kostendeckung durch die Sozialversicherung, eine Krankenfürsorgeanstalt oder eine private Krankenversicherung besteht. Die Förderung richtet sich ausschließlich an privat betroffene Personen mit nachgewiesener aktiver Tuberkulose und zielt darauf ab, die Gesundheit zu erhalten, die Ausbreitung von Infektionen einzudämmen und eine lückenlose medizinische Versorgung sicherzustellen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, ohne dass eine Budgetobergrenze für den Förderzeitraum besteht.
Zur Antragsstellung ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich, der durch ein ärztliches Attest zur Diagnosesicherung und Aktivitӓtsnachweis ergänzt wird. Darüber hinaus ist der Nachweis vorzulegen, dass bislang keine Leistungserbringer wie Sozialversicherungsträger oder private Versicherungen die Behandlungskosten übernehmen. Nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt die volle Kostenübernahme direkt durch den Bund. Aufgrund des unbefristeten Charakteristikums dieser Förderung können Erkrankte oder deren Angehörige fortlaufend die erforderlichen Dokumente einreichen und von der bedarfsorientierten Unterstützung profitieren. Die Umsetzung dieser Maßnahme trägt wesentlich zur Gesundheitsvorsorge und zum sozialen Schutz Betroffener bei.