Behebung von Notständen in der Landwirtschaft
Fördert landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich, die unverschuldete Notlagen wie Krankheit, Naturereignisse oder finanzielle Engpässe bewältigen müssen. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Behebung unverschuldet eingetretener Notlagen in der Landwirtschaft infolge schwerer Krankheit, körperlichen Gebrechens oder Todes in der Familie, Unglücksfällen im Viehbestand, existenzbedrohenden nicht versicherbaren Naturereignissen, finanziellen Engpässen oder Ausbruch eines Schadorganismus.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs in Oberösterreich
- Unverschuldet eingetretene Notlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid mit Ausweisung des Grundbesitzes und der Hektarsätze
- Einkommensnachweise
- Kreditbestätigungen (gegebenenfalls)
- Schadensnachweise (gegebenenfalls)
Beschreibung
Die Förderinitiative zur Behebung von Notständen in der Landwirtschaft unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich, die durch unverschuldete Notlagen in ihrer Existenz gefährdet sind. Gefördert werden Situationen infolge schwerer Krankheit, körperlichen Gebrechens oder Todes in der Familie, Unglücksfälle im Viehbestand, existenzbedrohende, nicht versicherbare Naturereignisse, finanzielle Engpässe oder der Ausbruch eines Schadorganismus. Antragsberechtigt sind Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich. Die Art der Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei Anträge jederzeit gestellt werden können. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis des landwirtschaftlichen Betriebssitzes in Oberösterreich sowie der unverschuldet eingetretenen Notlage. Zur Antragseinreichung sind unter anderem der vollständig ausgefüllte Förderantrag, der land- und forstwirtschaftliche Einheitswertbescheid, Einkommensnachweise sowie gegebenenfalls Kredit- und Schadensnachweise vorzulegen.
Die Abwicklung und Bewilligung erfolgt durch das Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft. Eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen und sozialen Situation wird anhand der eingereichten Unterlagen oder einer Vor-Ort-Überprüfung durchgeführt. Bei Zinsenzuschüssen kann eine Evaluierung der betrieblichen Entwicklung bis zu zwei Jahre nach Auszahlung stattfinden. Ziel der Maßnahme ist es, existenzbedrohende Krisen in der Landwirtschaft unbürokratisch abzufedern und die Fortführung der Betriebe langfristig zu sichern. Das jährliche Budgetvolumen beläuft sich auf rund 0,12 Mio. Euro, und die Förderung gilt unbefristet seit dem Beginn der Frist im Oktober 2013.
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