Behindertengerechte Umbauten - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss von 75 % für behindertengerechte Umbauten in Wien. Anträge ab 01.03.2024 unbefristet möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zum behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Kleingartenwohnhäusern, wie Sanitärräume, Treppenlifte und Türverbreiterungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sanitärräume
- Einbau von Treppenliften
- Verbreiterung von Türen
- Sonstige barrierefreie Umbauten gemäß ÖNORM B 1600
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Bloße Materialkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Behinderung
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der behinderten Person
- Nutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmetern
- Einbauten müssen altersgerecht und barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 sein
- Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Behinderung oder Pflegegeldstufe 3 und höher
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:in oder Grundbuchsauszug
- Kostenanbot oder Rechnung bei Einreichung nach erfolgtem Umbau
Beschreibung
Der Investitionszuschuss für behindertengerechte Umbauten in Wien unterstützt Privatpersonen bei der barrierefreien Adaptierung ihrer Hauptwohnung. Gefördert werden Sanitärräume, Treppenlifte, Türverbreiterungen und weitere Maßnahmen gemäß ÖNORM B 1600 mit einer Förderquote von 75 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten. Antragsberechtigt sind Mieter:innen, Eigentümer:innen und Kleingartenpächter:innen mit nachgewiesener Behinderung (ab Pflegegeldstufe 3), deren Nutzfläche zwischen 22 und 150 m² liegt. Eigenleistungen und reine Materialkosten sind hingegen nicht förderfähig. Der Antragsstart war am 1. März 2024, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Zur Antragseinreichung werden unter anderem der Behindertennachweis, eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:in oder ein Grundbuchsauszug sowie ein Kostenangebot oder eine Rechnung benötigt.
Mit diesem Zuschuss werden barrierefreie Wohnräume geschaffen, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit besonderen Bedürfnissen nachhaltig zu erhöhen. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an alle Geschlechter und Lebenslagen und trägt zur inklusiven Gestaltung des Wohnumfeldes bei. Bewerber:innen profitieren von klar definierten Voraussetzungen und einer unkomplizierten Antragstellung über die städtische Wohnbauförderung. Durch die Kombination aus hoher Förderquote und unbefristeter Einreichfrist können Umbauvorhaben flexibel und bedarfsgerecht umgesetzt werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.