Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (einfache Sprache)

Hilfe für einen barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen für Menschen mit Behinderung. Zuschuss bis zu 50 % bzw. maximal 15.000 € möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 15.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Umbauten an selbstgenutztem Wohnraum zur Schaffung barrierefreier und behindertengerechter Wohnverhältnisse, damit Menschen mit Behinderung selbstständig und unabhängig leben können.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen gemäß DIN 18040 Teil 2
  • Einrichtungen und Ausstattungen für Barrierefreiheit
  • Aufzugseinbau
  • Rampensysteme
  • Entfernung von Stufen und Schwellen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen unter 1.500 €
  • Kauf und Vergrößerung von Gebäuden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer/in von selbstgenutztem Wohnraum
  • Beginn der Maßnahmen darf noch nicht erfolgt sein
  • Wohnraum muss selbst genutzt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis des Bedarfs
  3. Bestätigung der Wohnungsbauförderstelle
  4. Bewilligungsbescheid

Beschreibung

Die Förderung „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum“ in Hessen unterstützt private Eigentümer:innen dabei, selbstgenutzten Wohnraum barrierefrei und behindertengerecht umzugestalten. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben – maximal jedoch 15.000 € – werden Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2 sowie Einbauten wie Rampen, Aufzüge oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen bezuschusst. Antragsberechtigt sind Personen, die als Eigentümer:innen ihre selbstgenutzte Wohnung bzw. ihr Haus umbauen möchten, wobei die Arbeiten noch nicht begonnen worden sein dürfen und der Wohnraum tatsächlich selbst genutzt wird. Die Fördersumme greift ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 1.500 € und kann für bauliche Umgestaltungen im Wohnungsinneren ebenso eingesetzt werden wie für Verbesserungen im Wohnumfeld, etwa angepasste Stellplätze.

Das Ziel der Initiative besteht darin, Menschen mit Behinderung ein selbstständiges und unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Im Fokus stehen unter anderem die Umrüstung von Bädern und Küchen, der Einbau von Hilfssystemen sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge zu Nebengebäuden. Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb oder die Vergrößerung von Gebäuden. Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich; dafür sind ein ausgefülltes Antragsformular, ein Nachweis des konkreten Bedarfs und die Bestätigung der zuständigen Wohnungsbauförderstelle erforderlich. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Dieser Förderbaustein trägt nachhaltig dazu bei, die Wohnqualität zu steigern und Barrieren konsequent abzubauen.

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