Zuschuss

Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen

Pauschalierter Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung (24 % der Beitragsgrundlage) für die erste vollversicherungspflichtige Arbeitskraft eines Ein-Personen-Unternehmens für max. 1 Jahr. Österreichweit verfügbar, Antrag über eAMS-Konto bis spätestens 6 Wochen nach Arbeitsbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen
Fördersumme: 24% der allgemeinen Beitragsgrundlage
Förderquote: 24%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die erste vollversicherungspflichtige Beschäftigte bzw. den ersten vollversicherungspflichtigen Beschäftigten eines Ein-Personen-Unternehmens zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung besteht seit mehr als 3 Monaten
  • Erstmalige oder Wiederaufnahme (nach mindestens 5 Jahren) einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Beschäftigte/r war mindestens 2 Wochen arbeitslos vorgemerkt oder unmittelbar nach Ausbildung arbeitsuchend
  • Arbeitsverhältnis umfasst mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
  • Beschäftigungsdauer länger als 2 Monate
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Beschreibung

Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen unterstützt Kleinstunternehmen in ganz Österreich bei der Erst­einstellung einer vollversicherungs­pflichtigen Arbeitskraft. Gefördert wird der pauschalierte Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung in Höhe von 24 % der Beitragsgrundlage für maximal 12 Monate. Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen sowie Existenzgründer:innen, die erstmals oder nach mindestens fünf Jahren wieder eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Voraussetzung ist eine bestehende GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung seit mindestens drei Monaten sowie ein Arbeitsverhältnis mit mindestens 50 % der kollektivvertraglichen Wochenstunden und einer Dauer von mehr als zwei Monaten. Eingestellte Arbeitsuchende müssen zuvor mindestens zwei Wochen arbeitslos vorgemerkt oder unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung meldend gewesen sein. Nicht gefördert werden nahe Angehörige, geschäftsführende Organe, Lehrlinge, Werkvertragsnehmer:innen, neue Selbstständige und freie Dienstnehmer:innen.

Das Fördervolumen steht fortlaufend bis zur Ausschöpfung bereit, der Antrag erfolgt ausschließlich über das eAMS-Konto bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Mit einer Förderquote von 24 % der allgemeinen Beitragsgrundlage zielt das Programm auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Senkung der Arbeitslosigkeit ab. Die unkomplizierte digitale Antragstellung erleichtert Ein-Personen-Unternehmen den Zugang zu finanzieller Entlastung und schafft Anreize, qualifizierte Arbeitsuchende rasch in den Betrieb zu integrieren. Mit dieser Förderung wird die Beschäftigungsperspektive für arbeitsmarktnahe Zielgruppen gestärkt und Unternehmen erhalten eine nachhaltige Unterstützung bei der Personalaufbauphase.

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