Beihilfe zu den Kurskosten
100% Förderung der Kurskosten für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Österreich. Arbeitslose werden voll gefördert; Beschäftigte und Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld bzw. in Bildungskarenz mit Einkommen bis EUR 2.700,- anteilig. Anträge jederzeit bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme von Kursgebühren, Schulgeld, Lehrmitteln, Prüfungsgebühren, Schulungsbekleidung und Gebärdensprachdolmetschkosten zur Erhöhung der Vermittlungschancen Arbeitsloser sowie einkommensarmer Beschäftigter durch arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Weiterbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Kursgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel
- Prüfungsgebühren
- Schulungsbekleidung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Hardware (z.B. Computer)
- Internetkosten
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung bzw. Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungskarenz bei Einkommen bis EUR 2.700,-
- Vorherige Kontaktaufnahme mit dem AMS zur Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit
- Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag oder Zahlungsbeleg
- Einkommensnachweis
- Einheitswertbescheid (bei Bäuer_innen)
- Teilnahmebestätigung
- Honorarnote für Gebärdensprachdolmetschkosten
Bewertungskriterien
- Erhöhung der Vermittlungschancen
- Arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit
- Qualität des Kursinstituts
- Erfolgswahrscheinlichkeit laut BEMO
Beschreibung
Dieses bundesweit verfügbare Förderangebot unterstützt Privatpersonen bei arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit einer 100 %igen Übernahme der Kurskosten für Arbeitslose sowie einer anteiligen Beihilfe für Beschäftigte und Beziehende von Weiterbildungsgeld oder Bildungskarenz mit einem Bruttoeinkommen bis EUR 2.700,-. Gefördert werden Kursgebühren, Schulgeld, Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Schulungsbekleidung und Gebärdensprachdolmetschkosten. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets gestellt werden, der Förderbeginn reicht zurück bis 01.01.2013. Zielsetzung ist die nachhaltige Erhöhung der Vermittlungschancen durch qualitative Aus- und Weiterbildung, wobei eine Erfolgswahrscheinlichkeit gemäß Bundesrichtlinie (BEMO) und die Arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit im Mittelpunkt stehen.
Förderungswerber:innen müssen vor Maßnahmebeginn eine Beratung beim AMS in Anspruch nehmen und nachweisen, dass durch die Qualifizierung eine konkrete Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten ist. Das Bruttoeinkommen darf EUR 2.700,- nicht überschreiten, bei Bäuer:innen gilt ein Einheitswert von maximal EUR 20.000,-. Nicht förderfähig sind Hardware, Internetkosten, Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich. Als Auswahlkriterien dienen neben der Vermittlungschance auch die Qualität des Kursinstituts und die Erfolgsaussichten laut BEMO. Zur Antragseinreichung werden unter anderem Kostenvoranschlag oder Zahlungsbeleg, Einkommensnachweis, gegebenenfalls Einheitswertbescheid, Teilnahmebestätigung sowie Honorarnote für Gebärdensprachdolmetschkosten benötigt.