Beihilfe zu den Kursnebenkosten
Beihilfe zu den Kursnebenkosten für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bei arbeitsmarktpolitischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Beseitigung bzw. Verringerung kostenbedingter Hindernisse, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen Aus- und Weiterbildungs-, Berufsorientierungs-, Arbeitserprobungs- oder Arbeitstrainingsmaßnahme bzw. Maßnahme der aktiven Arbeitssuche oder im Fall der Teilnahme an einer Arbeitsstiftung aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schulungsort bzw. Dauer der Maßnahme entstehen.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Unterkunft
- Verpflegung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Arbeitslosigkeit und vorherige Beratung/Begleitung durch das AMS
- Kurs erhöht Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigte oder Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld/in Bildungskarenz mit Einkommensobergrenze
Beschreibung
Die „Beihilfe zu den Kursnebenkosten“ des Arbeitsmarktservice (AMS) richtet sich an Privatpersonen in Österreich, die an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Berufsorientierungs- oder Arbeitstrainingsangeboten teilnehmen. Ziel dieser Förderung ist es, kostenbedingte Hürden infolge der Entfernung zwischen Wohnort und Schulungsort beziehungsweise durch Dauer der Maßnahme zu verringern. Gefördert werden Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung mit einer Förderquote von 100 %, um eine vollständige Kostenübernahme sicherzustellen und den Zugang zu wichtigen Qualifizierungen zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind arbeitslose Personen nach vorheriger Beratung und Begleitung durch das AMS sowie Beschäftigte beziehungsweise Bezieher:innen von Weiterbildungsgeld oder Bildungskarenz mit einem Einkommen unterhalb der festgelegten Obergrenze. Voraussetzung ist, dass der besuchte Kurs die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich erhöht. Die Förderung kann fortlaufend bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Volumens beantragt werden. Mit dieser direkten Zuschussförderung unterstützt das AMS aktiv die berufliche Integration und trägt zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie zur Senkung der Arbeitslosigkeit in Österreich bei.