Zuschuss

Beihilfen des Landes Kärnten für den Landarbeitereigenheimbau gem. K-LFF 2023

Förderung der Errichtung und des Erwerbs von Landarbeitereigenheimen und Eigentumswohnungen in Kärnten mit unbefristeter Antragsmöglichkeit ab 15.07.2023.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: Investitionszuschuss gestaffelt: € 7.000 bei unter 60 % der Einkommensobergrenze, € 3.500 bei 60–80 %, € 1.800 bei üb...

Förderziel

Errichtung und der Erwerb von in Kärnten gelegenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie deren Vergrößerung durch Zu- und Ausbau für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Eigenheimen
  • Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • Zu- und Ausbau von Eigenheimen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Jahresnetto-Familieneinkommen darf die im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 festgelegte Einkommensobergrenze nicht übersteigen
  • Mindestens sechs Jahre Tätigkeit in den letzten zehn Jahren oder drei Jahre ununterbrochene land- und forstwirtschaftliche Berufstätigkeit
  • Das Eigenheim muss ausschließlich dem eigenen dringenden Wohnraumbedürfnis dienen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Staatsbürgerschaftsnachweis
  2. Meldezettel
  3. Grundbuchsauszug bzw. Kaufvertrag
  4. Jahreslohnzettel
  5. Einkommensbescheinigung des Ehepartners
  6. Verpflichtungserklärung der Kammer
  7. behördlich bewilligter Bauplan
  8. Baubewilligungsbescheid
  9. Kostenvoranschläge
  10. Finanzierungsplan
  11. Bankverbindung
  12. Einkommensnachweise und Beitragsbelege zur Landarbeiterkammer

Beschreibung

Im Rahmen der Kärntner Wohnbauförderung 2023 bietet das Land Kärnten eine unbefristete Zuschussmöglichkeit für die Errichtung, den Erwerb sowie den Zu- und Ausbau von Landarbeitereigenheimen und Eigentumswohnungen an. Förderberechtigt sind natürliche Personen, die als Landarbeiter:innen, Forstarbeiter:innen, Gärtner:innen, Handwerker:innen und vergleichbare Dienstnehmer:innen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich hauptberuflich beschäftigt sind und Beiträge zur Landarbeiterkammer leisten. Ziel ist es, Wohnraum in ländlichen Regionen Kärntens zu schaffen oder zu erweitern und so die Versorgung und Bindung land- und forstwirtschaftlicher Fachkräfte nachhaltig zu sichern. Die Antragstellung ist seit dem 15. Juli 2023 durchgängig möglich, ohne jegliche Fristbegrenzung.

Der Investitionszuschuss staffelt sich nach dem Jahresnetto-Familieneinkommen in drei Förderstufen: bei unter 60 % der Einkommensobergrenze beträgt die Zuwendung € 7.000, bei 60–80 % € 3.500 und bei über 80 % € 1.800. Zusätzlich kann pro im Haushalt lebendes, unversorgtes Kind ein Zuschlag von € 1.000 (max. 40 % der Kosten) gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen die gesetzlich festgelegte Obergrenze nicht überschreitet, mindestens drei Jahre durchgehende oder sechs Jahre unterbrochene land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen wird und das Eigenheim ausschließlich dem eigenen Wohnbedarf dient. Zur Antragseinreichung sind unter anderem Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Grundbuchsauszug bzw. Kaufvertrag, Einkommensnachweise, behördlich bewilligter Bauplan sowie Kostenvoranschläge und Finanzierungsplan erforderlich. Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.

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