Zuschuss

Beihilfen des Landes Kärnten zur Erschließung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (gem. K-LFF 2023)

Fördert Neuerrichtung, Umbau, Instandsetzung und Erhaltung ländlicher Straßen und Wege in Kärnten. Anträge seit 15.07.2023 unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: 100%

Förderziel

Finanzierung baulicher Erschließungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von ländlichen Straßen und Wegen zur Verkehrserschließung und Erhaltung des Netzes im ländlichen Raum in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Neuerrichtung ländlicher Straßen und Wege
  • Umbau ländlicher Straßen und Wege
  • Bauliche Instandhaltungsmaßnahmen (Profilieren, Fahrbahnsanierung, Böschungssanierung)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebliche Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Winterdienst)
  • Neu- und Umbau von Gemeindestraßen
  • Zufahrten zu Zweitwohnsitzen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Planung und Baudurchführung nach dem Stand der Technik (Richtlinien der ÖFGSV)
  • Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Wasserhaushalts
  • Fahrbahnbreiten über 3,50 m nur bei verkehrsbedingter Notwendigkeit
  • Verpflichtung zur dauerhaften Instandhaltung durch den Förderungswerber

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Das Förderprogramm „Beihilfen des Landes Kärnten zur Erschließung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (K-LFF 2023)“ richtet sich an private und juristische Personen, Unternehmen sowie Gemeinden, die im Bundesland Kärnten ländliche Straßen und Wege neu errichten, umbauen, instandsetzen oder dauerhaft erhalten wollen. Mit einer Förderquote von 100 % werden bauliche Erschließungs- und Instandhaltungsmaßnahmen unterstützt, zu denen etwa das Profilieren von Setzungen, Fahrbahnsanierungen, Böschungssanierungen, Erneuerung von Entwässerungssystemen oder der Neu- und Umbau von Hofzufahrten und Wirtschaftswegen zählen. Das Programm fördert sowohl öffentliche Verbindungswege als auch private Verkehrsflächen mit Öffentlichkeitscharakter gemäß Kärntner Straßengesetz, wobei Gemeindestraßen und Zufahrten zu Zweitwohnsitzen ausgeschlossen sind. Anträge können seit dem 15. Juli 2023 unbefristet eingereicht werden, die Förderzusage erfolgt als Zuschuss nach Vorlage eines vollständigen Förderungsantrags und einer dazugehörigen Verpflichtungserklärung.

Zur Antragsberechtigung müssen Planungs- und Baumaßnahmen nach dem Stand der Technik (Richtlinien der ÖFGSV) erfolgen und Natur-, Landschafts- sowie Wasserhaushaltsschutz berücksichtigt werden. Fahrbahnbreiten über 3,50 m werden nur bei nachgewiesener verkehrsbedingter Notwendigkeit gefördert. Eine dauerhafte Instandhaltung ist im Wege einer Verpflichtungserklärung sicherzustellen. Förderungsfähige Ausgaben umfassen Neuerrichtung, Umbau sowie bauliche Instandhaltungsmaßnahmen, nicht jedoch betriebliche Erhaltungsarbeiten wie Winterdienst. Für die Antragstellung sind neben dem Förderungsantrag auch eine unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum im Amt der Kärntner Landesregierung, die auch die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel kontrolliert. Diese Initiative unterstützt nachhaltig den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum Kärntens.

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