Zuschuss

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)

Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen in Deutschland zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Ausgleich indirekter CO₂-Kosten. Anträge jährlich bis zum 30.06. möglich.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 14 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ausgleich der im deutschen nationalen Emissionshandelssystem verursachten indirekten CO₂-Kosten (Stromkosten) für stromintensive Unternehmen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Indirekte CO₂-Kosten (Stromaufschläge)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)
  • Nachweis stromintensiver Tätigkeit
  • Dokumentierter Nachweis der indirekten CO₂-Kosten durch Stromabrechnungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Strompreiskompensation
  2. Nachweis der Emissionsmengen
  3. Stromkostenabrechnungen

Beschreibung

Strompreiskompensation für indirekte CO₂-Kosten richtet sich an stromintensive Unternehmen in Deutschland, die im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst sind. Ziel ist es, die durch den nationalen Emissionshandel verursachten Stromaufschläge auszugleichen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu sichern. Gefördert werden die indirekten CO₂-Kosten in Form von Zuschüssen, die jährlich bis zum 30. Juni beantragt werden können. Die Zuwendung erfolgt bundesweit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und unterstützt Unternehmen dabei, die finanziellen Mehrbelastungen aus dem Emissionshandel auszugleichen, ohne auf kostenintensive Anpassungsstrategien verzichten zu müssen.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die ihre Tätigkeit als stromintensiv nachweisen und Mitglied im nEHS sind. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die indirekten CO₂-Kosten durch Stromaufschläge. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind der Nachweis über die Emissionsmengen im Rahmen des nationalen Emissionshandels, eine detaillierte Stromkostenabrechnung sowie ein Nachweis der stromintensiven Tätigkeit. Für die Antragstellung werden das Formular zur Strompreiskompensation, Belege zu Emissionsmengen und Stromkostenabrechnungen benötigt. Die transparente Struktur der Förderung stellt sicher, dass alle relevanten Dokumente eingereicht und Prüfverfahren effizient durchlaufen werden können. Unternehmen erzielen durch diese Kompensation eine unmittelbare Liquiditätsentlastung und stärken ihre Marktposition im internationalen Wettbewerb.

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