Beihilfen zur begleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung
Förderung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten zur begleitenden Berufsbildung im Land- und Forstwirtschaftssektor in Kärnten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung bezweckt die Unterstützung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten zur begleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, um die Qualifizierung von Landwirt:innen und Waldbesitzer:innen zu fördern.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Veranstaltung von Kursen, Lehrgängen oder Lehrfahrten im Bereich Land- und Forstwirtschaft
- Durchführung der Maßnahmen in Kärnten
Beschreibung
Die Beihilfen zur begleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung in Kärnten unterstützen Bildungsanbieter und Unternehmen bei der Durchführung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten im Agrar- und Forstsektor. Ziel der Maßnahme ist die gezielte Qualifizierung von Landwirt:innen und Waldbesitzer:innen durch fachlich fundierte Weiterbildungsangebote vor Ort. Gefördert werden sowohl theoretische als auch praxisorientierte Module, die den Teilnehmenden aktuelles Wissen zu nachhaltigen Produktionsmethoden, Betriebsführung und innovativen Technologien vermitteln. Mit einem direkten Zuschussansatz trägt das Programm dazu bei, die fachliche Kompetenz im ländlichen Raum zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Landwirtschaft langfristig zu sichern.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen und Unternehmen, die land- und forstwirtschaftliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Kärnten veranstalten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Durchführung der Kurse, Lehrgänge oder Lehrfahrten auf dem Gebiet des Bundeslandes Kärnten. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt. Die zuständige Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum – im Amt der Kärntner Landesregierung übernimmt die Prüfung und Bewilligung der Förderverfahren sowie die Kontrolle der zweckentsprechenden Mittelverwendung. Durch die finanzielle Entlastung wird eine breitere Teilnahme an berufsbegleitenden Bildungsangeboten ermöglicht und damit ein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Agrar- und Forstwesens im ländlichen Raum geleistet.
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