Zuschuss

Beihilfengewährung für Schäden nach Naturkatastrophen

Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes in Kärnten zur Behebung von Schäden infolge von Naturkatastrophen. Einreichfrist 6 Monate nach Eintritt des Schadens, gültig seit 01.01.2014 unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes zur Behebung von Schäden infolge von Naturkatastrophen nach Hochwasser, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben, Hagel und Erdsenkung.

Förderfähige Ausgaben

  • Reparatur- und Wiederherstellungskosten laut Rechnungen
  • Eigenleistungen (nachgewiesen durch Stundenlisten)
  • Gutachten und Aufarbeitungsbestätigungen (insbesondere bei Forstschäden)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung in der Gemeinde, in der sich der Katastrophenschaden ereignet hat
  • Einreichfrist innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Katastrophenschadens
  • Schaden infolge von Hochwasser, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben, Hagel oder Erdsenkung
  • Auszahlung erst nach Nachweis der vollständigen Wiederherstellung des beschädigten Zustands

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular des Kärntner Nothilfswerkes
  2. Rechnungen mit Einzahlungsbestätigungen
  3. Eigenleistungsnachweise (Stundenlisten)
  4. Amtssachverständigen-Gutachten/Aufarbeitungsbestätigung bei Forstschäden
  5. Beihilfenzusage

Beschreibung

Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes unterstützen seit 2014 Betroffene in Kärnten bei der Wiederherstellung von Sachwerten, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben, Hagel und Erdsenkung beschädigt wurden. Als Zuschuss konzipiert, richtet sich die Förderung an natürliche Personen, Interessentengemeinschaften sowie juristische Personen und nimmt ausdrücklich Gebietskörperschaften aus. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens ist ein Antrag in der betroffenen Gemeinde vorzulegen, um eine Beihilfenzusage zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage des vollständigen Nachweises über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Förderfähig sind sämtliche Reparatur- und Wiederherstellungskosten, nachgewiesen durch Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen, sowie dokumentierte Eigenleistungen in Form von Stundenlisten. Ergänzend können sachverständige Gutachten oder Aufarbeitungsbestätigungen eingereicht werden, insbesondere bei Waldschäden. Für den Förderantrag sind das offizielle Antragsformular des Kärntner Nothilfswerkes, sämtliche Rechnungsbelege, Eigenleistungsnachweise, gegebenenfalls ein amtssachverständiges Forstgutachten sowie die Beihilfenzusage vorzulegen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sichern eine gezielte und transparente Mittelvergabe und bieten geschädigten Antragstellenden eine nachhaltige finanzielle Unterstützung.

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