Zuschuss

Beiträge an die Arbeitsmarkt Vorarlberg GmbH (FAV)

Regelmäßiger Zuschuss des Landes Vorarlberg an die Arbeitsmarkt Vorarlberg GmbH zur Förderung des Vorarlberger Arbeitsmarktes. Gültig ab 01.01.2023, Auszahlung jährlich auf Anforderung.

Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 1.000.000 € pro Jahr

Förderziel

Förderung des Vorarlberger Arbeitsmarktes, insbesondere möglichst vielen Arbeitnehmer:innen höhere und hohe Qualifikationen zu ermöglichen, eine möglichst vollständige Entwicklung verfügbarer Talente zu erreichen, eine hohe Arbeitsmarktteilnahme und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken und den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Vorarlberg zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gesellschaft muss die vorgegebenen Zwecke und Ziele ausüben
  • Einrichtung eines beratenden Beirats

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schreiben
  2. Bilanz (bei Bedarf)

Beschreibung

Mit den jährlichen Beiträgen an die Arbeitsmarkt Vorarlberg GmbH (FAV) investiert das Land Vorarlberg gezielt in die Stärkung des regionalen Arbeitsmarktes. Ziel ist es, möglichst vielen Arbeitnehmer:innen den Zugang zu höheren Qualifikationen zu eröffnen, Talente umfassend zu fördern und eine starke Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Durch diese Förderung soll die Arbeitsmarktpartizipation steigen, der Fachkräftebedarf der heimischen Wirtschaft gedeckt und Vorarlberg als attraktiver Wirtschafts- und Arbeitsstandort weiter ausgebaut werden. Seit dem 01.01.2023 stehen dafür jährlich 1 Mio. € zur Verfügung, die nach Anforderung in Form eines Zuschusses ausgezahlt werden. Ein beratender Beirat sichert die Verfolgung der definierten Förderziele, während das Land als 40 %ige Gesellschafterin der FAV die zweckentsprechende Umsetzung kontinuierlich begleitet.

Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg können von diesen Mitteln profitieren, sofern sie die vorgegebenen Zwecke umsetzen und den Beirat einrichten. Die Auszahlung erfolgt flexibel und ohne feste Fristen: Ein formloses Schreiben genügt, um den Jahresbeitrag zu beantragen. Erforderliche Unterlagen umfassen neben dem Antragsschreiben gegebenenfalls eine Bilanz. Interessierte Firmen erhalten weiterführende Informationen zu den allgemeinen Förderungsrichtlinien (AFRL) der Vorarlberger Landesregierung. Durch die transparente Verwaltung dieser Mittel werden doppelgleiche Förderungen vermieden und das nachhaltige Wachstum des Vorarlberger Arbeitsmarktes gesichert.

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