Zuschuss

Beiträge an Gemeinden für Seilbahn-Anlagen

Zuschüsse der Gemeinden in Vorarlberg an Seilbahn- und Liftgesellschaften, an denen sie beteiligt sind. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Gewährung von Zuschüssen durch Gemeinden an Seilbahn- und Liftgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind, zur Förderung und Unterstützung von Seilbahn-Anlagen in Vorarlberg.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die jeweilige Gemeinde muss an der Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft beteiligt sein
  • Entscheidung über Zuschuss hängt von der Finanzkraft der Gemeinde ab

Bewertungskriterien

  • Beteiligung der Gemeinde an der Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft
  • Finanzkraft der Gemeinde

Beschreibung

Das Programm unterstützt öffentliche Einrichtungen in Vorarlberg dabei, ihre Anteile an Seilbahn- und Liftgesellschaften aktiv zu fördern. Gemeinden mit Beteiligungen an solchen Gesellschaften können fortlaufend Zuschüsse beantragen, um Investitionen in moderne Infrastruktur zu ermöglichen und das touristische Angebot nachhaltig zu stärken. Mit dem Ziel, Seilbahn-Anlagen in verschiedenen Regionen Vorarlbergs weiterzuentwickeln, bietet die Förderung finanzielle Entlastung und Planungssicherheit für künftige Projekte. Die unbefristete Antragsfrist sorgt dafür, dass Initiativen jederzeit eingereicht und in der Regel kurzfristig behandelt werden können.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die nachgewiesene Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an der betreffenden Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft. Die Höhe des Zuschusses richtet sich zudem nach der Finanzkraft der Kommune, wodurch eine bedarfsgerechte Verteilung sichergestellt wird. Bei der Auswahl der Projekte spielen sowohl die lokale Einbindung als auch die langfristige Wirksamkeit der Investition eine Rolle. Kommunale Gebietskörperschaften profitieren von einer transparenten Entscheidungs­grundlage, die auf Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung basiert und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL) unterliegt. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Gemeinden, die ihr Mobilitätsnetz ausbauen und touristische Infrastruktur stärken möchten, und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung von Infrastruktur und Städtebau in der Region.

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