Beiträge an Leistungszentren und Trainingsmodelle
Landesbeitrag zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes der Kärntner Leistungszentren, Trainingsmodelle und der Kärntner Fußball Akademie. Förderadressat sind Fachverbände, der Fußballverband und Sportvereine in Kärnten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Landesbeitrag zur Aufrechterhaltung des laufenden Sportbetriebes der 30 Kärntner Leistungszentren, Trainingsmodelle und der Kärntner Fußball Akademie.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes, LGBl. 99/1997 idgF
- Einhaltung der Kärntner Sportrichtlinien für Leistungszentren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen des Sportvereines oder Sportverbandes oder der Kärntner Gemeinde
- Name, Anschrift und Telefonnummer des organisatorischen Leiters
- Name, Anschrift und Telefonnummer des sportlichen Leiters
- Aktuelle Daten der betreuten Sportler/innen (Name, Verein, Kaderzugehörigkeit)
- Trainingszeiten und Trainingsbericht
- Finanzbericht
Beschreibung
Der Landesbeitrag „Beiträge an Leistungszentren und Trainingsmodelle“ unterstützt die Fortführung des Sportbetriebs in Kärnten. Gefördert wird der laufende Betrieb von 30 Kärntner Leistungszentren, ausgewählten Trainingsmodellen sowie der Kärntner Fußball Akademie. Zuschüsse stehen gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden und Vereinen zur Verfügung, insbesondere Fachverbänden, dem Kärntner Fußballverband sowie Sportvereinen im Land. Die Förderung wird als laufende Finanzhilfe gewährt, um eine kontinuierliche Trainings- und Wettkampfvorbereitung sicherzustellen und die Attraktivität des Spitzensports in Kärnten zu stärken. Interessierte Verbände und Vereine können Anträge zu jedem Zeitpunkt einreichen, sodass eine flexible Projektplanung gewährleistet wird.
Voraussetzung für den Zuwendungsanspruch ist die Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes (LGBl. 99/1997 idgF) und der Kärntner Sportrichtlinien für Leistungszentren. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizufügen: Ausgefülltes Ansuchen der jeweiligen Organisation (Sportverein, Sportverband oder Gemeinde), Kontaktdaten der organisatorischen und sportlichen Leitung, aktuelle Kaderlisten der betreuten Sportler:innen, Nachweis der Trainingszeiten mitsamt Trainingsbericht sowie ein aktueller Finanzbericht. Die Abwicklung erfolgt als Direktförderung in Form eines Zweckerhaltszuschusses. Zuständig ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, das für Planung, Koordination und Vergabe der Landesmittel verantwortlich zeichnet. Eine detaillierte Übersicht zu Formularen und Richtlinien steht über die Sportkoordination Kärnten zur Verfügung.