Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand
Förderung für Vereine und Institutionen in Oberösterreich, die Leistungen für die Kinderbetreuung erbringen (z.B. psychologische Fachberatung). Anträge können formlos laufend gestellt werden. Gültig ab 25.11.2013.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vereinen und Institutionen, die Leistungen für die Kinderbetreuung in Oberösterreich erbringen, insbesondere psychologische Fachberatung.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine und Institutionen mit Sitz in Oberösterreich
- Leistungserbringung im Bereich Kinderbetreuung
- Erfüllung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben
- Beschreibung des Vorhabens
Beschreibung
Die Fördermaßnahme „Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand“ unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Oberösterreich, die im Bereich der Kinderbetreuung tätig sind. Im Zentrum stehen dabei insbesondere psychologische Fachberatungen und weitere sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche. Als fortlaufend ausgeschriebener Zuschuss gewährt das Land Oberösterreich seit dem 25. November 2013 finanzielle Mittel zur Abdeckung laufender Aufwendungen und trägt so langfristig zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Betreuungsleistungen bei. Förderbereiche umfassen die Themenfelder Kinder und Jugendliche, Soziales, Beratung sowie Arbeit und Unternehmensfinanzierung. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes und zielt darauf ab, bestehende Strukturen zu stärken und innovative Betreuungsprojekte nachhaltig zu fördern.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Leistungserbringung im Bereich Kinderbetreuung und die Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Anträge können formlos und ohne verbindliche Frist laufend eingereicht werden. Zur Antragstellung gehören eine vollständige Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie eine prägnante Beschreibung des geförderten Vorhabens. Nach Bewilligung ist eine jährliche Tätigkeitsberichterstattung sowie eine abschließende Abrechnung an die Bildungsdirektion Oberösterreich zu übermitteln. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erleichtert eine flexible Projektplanung und trägt dazu bei, Bedarfsfelder im sozialen Sektor rasch und unbürokratisch zu bedienen.