Zuschuss

Beiträge an Vereine, Verbände und die Landwirtschaftskammer

Beiträge an Vorarlberger Vereine, Verbände und die Landwirtschaftskammer zur Umsetzung land- und forstwirtschaftlicher Maßnahmen. Laufende Leistungsvereinbarungen, keine Fristbegrenzung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Gewährung von Beiträgen an Vereine, Verbände und die Landwirtschaftskammer zur Umsetzung der im Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz definierten Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, Erweiterung fachlicher Kenntnisse, Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur, Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung, Tier- und Umweltschutz sowie zur Aufrechterhaltung der Alpenbewirtschaftung und forstlichen Förderung.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung von Maßnahmen gemäß Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz
  • Vorliegen einer jährlichen Leistungs- und Förderungsvereinbarung mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Leistungs- und Förderungsvereinbarung
  2. Tätigkeitsberichte
  3. Rechnungsabschlüsse
  4. Verwendungsnachweise

Beschreibung

Im Rahmen einer dauerhaft geöffneten Zuschussförderung werden Vereine, Verbände und die Landwirtschaftskammer Vorarlberg dabei unterstützt, land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen gemäß dem Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen, die Erweiterung fachlicher Kompetenzen sowie die Optimierung von Agrar- und Betriebsstrukturen. Darüber hinaus fördert das Programm Initiativen zur Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung, Produktsicherheit und Hygiene sowie Projekte im Tier- und Umweltschutz. Spezielle Schwerpunkte bilden der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Aufrechterhaltung der alpinen Bewirtschaftung und forstliche Vorhaben nach dem Forstgesetz. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz trägt die Förderung maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in Vorarlberg bei.

Förderberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine und die Landwirtschaftskammer Vorarlberg, die eine jährliche Leistungs- und Förderungsvereinbarung mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung abschließen. Anträge können jederzeit im Rahmen dieser Vereinbarungen eingereicht werden, denn eine Fristbegrenzung besteht nicht. Erforderliche Unterlagen umfassen die Leistungs- und Förderungsvereinbarung selbst sowie Tätigkeitsberichte, Rechnungsabschlüsse und Verwendungsnachweise, die einen transparenten und nachvollziehbaren Projektverlauf gewährleisten. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit erhalten Organisationen Planungssicherheit und eine solide Basis, um die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft in Vorarlberg aktiv mitzugestalten.

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