Beiträge für Schlepperwege
Beiträge zu den Kosten für Erstellung, Ausbau und Instandsetzung von Schlepperwegen in Vorarlberg zur nachhaltigen Erschließung von Wäldern. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die dauerhafte Erschließung von Wäldern mit schlepperbefahrbaren Forstwegen zur Erleichterung der Waldpflege, des Forstschutzes und der Holzernte im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Erstellung von Schlepperwegen)
- Ausbaukosten
- Instandsetzungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss zum Kreis der berechtigten Förderwerber zählen
- Erschlossene Waldflächen müssen in Vorarlberg liegen
- Bewilligung des Projektvorhabens durch die Bezirksverwaltungsbehörde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pläne
- Projektbeschreibung
- Technischer Bericht
- Kostenaufstellung
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweise
- Stundenlisten
Beschreibung
Beiträge für Schlepperwege in Vorarlberg unterstützen die dauerhafte Erschließung von Waldgebieten durch schlepperbefahrbare Forstwege. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und deckt Kosten für die Erstellung, den Ausbau sowie die Instandsetzung solcher Wege ab. Als förderberechtigt gelten Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, sofern sie Waldeigentümer:innen, Agrargemeinschaften, Waldbesitzer:innenvereinigungen oder Gemeinden sind. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder: Durch verbesserte Zugänglichkeit werden Waldpflege, Forstschutz und Holzernte effizienter und umweltgerecht umgesetzt. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit gewährleistet, dass Projekte jederzeit beginnen können und langfristig zur Stabilisierung und zum Schutz des Ökosystems beitragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die erschlossenen Flächen in Vorarlberg liegen und das Projektvorhaben von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt wurde. Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine Fristbeschränkung besteht nicht. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Baumaßnahmen an Schlepperwegen, Ausbau- und Instandsetzungsarbeiten. Folgende Unterlagen sind beizulegen: Pläne, Projektbeschreibung, technischer Bericht, Kostenaufstellung, Originalrechnungen, Zahlungsnachweise sowie Stundenlisten. Die Abteilung Forstwesen (Vc) der Vorarlberger Landesregierung koordiniert das Programm, prüft die eingereichten Anträge und gewährleistet durch Plausibilitäts-, Beleg- und Vor-Ort-Kontrollen die fachgerechte Umsetzung. Interessierte können sich bei inhaltlichen Fragen an die Abteilung Forstwesen wenden, um weitere Informationen zur Antragsstellung und zur formalen Abwicklung zu erhalten.
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