Zuschuss

Beiträge für Schlepperwege

Beiträge zu den Kosten für Erstellung, Ausbau und Instandsetzung von Schlepperwegen in Vorarlberg zur nachhaltigen Erschließung von Wäldern. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Ziel der Förderung ist die dauerhafte Erschließung von Wäldern mit schlepperbefahrbaren Forstwegen zur Erleichterung der Waldpflege, des Forstschutzes und der Holzernte im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen (Erstellung von Schlepperwegen)
  • Ausbaukosten
  • Instandsetzungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss zum Kreis der berechtigten Förderwerber zählen
  • Erschlossene Waldflächen müssen in Vorarlberg liegen
  • Bewilligung des Projektvorhabens durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Pläne
  2. Projektbeschreibung
  3. Technischer Bericht
  4. Kostenaufstellung
  5. Originalrechnungen
  6. Zahlungsnachweise
  7. Stundenlisten

Beschreibung

Beiträge für Schlepperwege in Vorarlberg unterstützen die dauerhafte Erschließung von Waldgebieten durch schlepperbefahrbare Forstwege. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und deckt Kosten für die Erstellung, den Ausbau sowie die Instandsetzung solcher Wege ab. Als förderberechtigt gelten Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, sofern sie Waldeigentümer:innen, Agrargemeinschaften, Waldbesitzer:innenvereinigungen oder Gemeinden sind. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder: Durch verbesserte Zugänglichkeit werden Waldpflege, Forstschutz und Holzernte effizienter und umweltgerecht umgesetzt. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit gewährleistet, dass Projekte jederzeit beginnen können und langfristig zur Stabilisierung und zum Schutz des Ökosystems beitragen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die erschlossenen Flächen in Vorarlberg liegen und das Projektvorhaben von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt wurde. Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine Fristbeschränkung besteht nicht. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Baumaßnahmen an Schlepperwegen, Ausbau- und Instandsetzungsarbeiten. Folgende Unterlagen sind beizulegen: Pläne, Projektbeschreibung, technischer Bericht, Kostenaufstellung, Originalrechnungen, Zahlungsnachweise sowie Stundenlisten. Die Abteilung Forstwesen (Vc) der Vorarlberger Landesregierung koordiniert das Programm, prüft die eingereichten Anträge und gewährleistet durch Plausibilitäts-, Beleg- und Vor-Ort-Kontrollen die fachgerechte Umsetzung. Interessierte können sich bei inhaltlichen Fragen an die Abteilung Forstwesen wenden, um weitere Informationen zur Antragsstellung und zur formalen Abwicklung zu erhalten.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.