Beiträge zum Personalaufwand für Tagesmütter/-väter
Das Land Steiermark gewährt ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern und Tagesvätern einen Beitrag zum Personalaufwand. Anträge für Betriebsaufnahme zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres sind jährlich bis 10. Oktober über KIN-WEB einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm zielt darauf ab, ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern und Tagesvätern finanziell zu entlasten, indem ein Beitrag zu den anfallenden Personalaufwendungen gewährt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung der Tagesmutter/-vatertätigkeit durch die Landesregierung (Betreuungsbewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde)
- Nachweis des Bedarfs für die Betreuungstätigkeit gemäß Steiermärkischem Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz
- Einhaltung der geltenden Mindestlohntarife sowie dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen
- Nachweis von zumindest 100 Stunden Betreuungstätigkeit pro Kalendermonat
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über KIN-WEB
Beschreibung
In der Steiermark erhalten Arbeitgeber:innen von Tagespflegepersonen einen finanziellen Zuschuss zu den anfallenden Personalaufwendungen. Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, die Tagesmütter und Tagesväter beschäftigen, und fällt in die Themenfelder Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Mit laufend verfügbaren Förderungstopfen bietet das Programm eine direkte finanzielle Entlastung und trägt dazu bei, die Qualität in der Kinderbetreuung sicherzustellen. Durch die Budgetunterstützung wird die Vereinbarkeit von Betreuung und Beruf gestärkt, während zugleich Standards im Betreuungssystem verankert werden.
Voraussetzung für die Bewilligung ist eine offizielle Betreuungsbewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Nachweis eines konkreten Betreuungsbedarfs gemäß Steiermärkischem Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz. Zudem müssen die geltenden Mindestlohntarife und dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein weiterer Nachweis besteht in der Dokumentation einer Mindestbetreuungsleistung von 100 Stunden pro Kalendermonat. Förderfähig sind ausschließlich Personalaufwendungen. Der Antrag ist über das elektronische System KIN-WEB zu stellen: Für Betriebsaufnahmen zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres spätestens bis 10. Oktober, bei einem späteren Start längstens zwei Wochen nach Inbetriebnahme.