Beiträge zur Nachschaffung und Haltung von Zuchttieren
Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung und Haltung von Zuchttieren für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz in Villach. Anträge sind fortlaufend bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung sämtlicher Maßnahmen zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele im Bereich Land- und Forstwirtschaft in der Stadt Villach, insbesondere zur Sicherung und Nachschaffung des Zuchttier-Bestandes unter Berücksichtigung von Tiergesundheit, Tierschutz und nachhaltiger Bewirtschaftung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten für Zuchttiere
- Aufwendungen im Rahmen der Haltung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz muss sich in der Stadt Villach befinden
- Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft erforderlich
- Budgetäre Deckung im Voranschlag der Stadt Villach
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Tierzuchtförderung
- Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
Beschreibung
Die Stadt Villach unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Beiträgen zur Nachschaffung und fachgerechten Haltung von Zuchttieren. Gefördert werden sämtliche Ausgaben für marktübliche Anschaffungskosten der Zuchttiere sowie die laufenden Aufwendungen im Rahmen der Haltung. Ziel ist die Sicherung und der kontinuierliche Aufbau eines gesunden Zuchttierbestandes unter besonderer Berücksichtigung von Tiergesundheit, Tierschutz und nachhaltiger Bewirtschaftung. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen bzw. Personengemeinschaften mit Betriebssitz in der Stadt Villach, dazu zählen neben land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen auch Genossenschaften, Vereine, Maschinengemeinschaften sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist unbefristet verfügbar; die Antragseinreichung ist fortlaufend bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Voraussetzung für eine Förderzusage ist ein positiver Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft sowie die budgetäre Deckung im Voranschlag der Stadt Villach. Je Antrag müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular zur Tierzuchtförderung und der Ausschussbeschluss eingereicht werden. Die Zuwendung deckt sowohl Anschaffungskosten für Zuchttiere als auch Haltungskosten ab. Eine umfassende Abrechnung mit Originalbelegen ist nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. Durch diese gezielte Unterstützung leistet die Stadt Villach einen Beitrag zur Erreichung agrarpolitischer Ziele, stärkt die regionale Zuchtbasis und fördert eine verantwortungsvolle Nutzung tierischer Ressourcen im ländlichen Raum.
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