Zuschuss

Beiträge zur Schutzwaldsanierung

Beiträge zu den Kosten für Schutzwaldsanierungs- und Pflegemaßnahmen an Forstbetriebe im Land Vorarlberg. Förderung bis zu 90 % der anrechenbaren Kosten, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflegeeingriffen, technischen Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Schutzwaldpflegemaßnahmen
  • technische Maßnahmen
  • Wiederbewaldungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Waldeigentum (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)

Bewertungskriterien

  • Belegkontrolle
  • fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Beschreibung

Der Zuschuss für Schutzwaldsanierungs- und Pflegemaßnahmen in Vorarlberg unterstützt Waldeigentümer:innen dabei, den natürlichen Schutz der Wälder dauerhaft zu sichern und wiederherzustellen. Gefördert werden gezielte Pflegeeingriffe, technische Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen, mit denen die Schutzfunktion gegen Erosion, Lawinen, Steinschlag oder Hochwasser verbessert wird. Das Programm richtet sich an Privateigentümer:innen, Agrargemeinschaften, Waldbesitzer:innen-Vereinigungen sowie Gemeinden im Land Vorarlberg; Anträge können jederzeit und fortlaufend eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt durch die Bezirksforstinspektionen mittels Beleg-, fachlicher Plausibilitäts-, Vor-Ort- und Stichprobenkontrollen.

Förderfähig sind Arbeitsschritte wie Baumpflege, standortangepasste technische Sicherungen und Maßnahmen zur Wiederaufforstung. Die Zuschussquote beträgt bis zu 90 % der anrechenbaren Kosten und bietet damit eine erhebliche Entlastung für Waldbewirtschafter:innen. Voraussetzung ist der nachgewiesene Waldbesitz in Vorarlberg sowie die Umsetzung förderfähiger Eingriffe nach einschlägigen Richtlinien. Eine formale Frist gibt es nicht, wodurch Projekte flexibel geplant und umgesetzt werden können. Das Fördervolumen ist auf 0,4 Mio. Euro annualisiert, was die Fortführung einer nachhaltigen Schutzwaldpflege im Land langfristig absichern soll. Interessierte Antragsteller:innen finden detaillierte Vorgaben in der Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014–2020 sowie in der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg.

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