Beiträge zur Schutzwaldsanierung
Beiträge zu den Kosten für Schutzwaldsanierungs- und Pflegemaßnahmen für Forstbetriebe in Vorarlberg. Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflege- und Wiederbewaldungsmaßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflegeeingriffen, technischen Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Waldflächen müssen in Vorarlberg liegen
- Empfehlung des Projektvorhabens durch die Bezirksforstinspektion
- Aufforstungen und Naturverjüngung dürfen nicht durch Wildschäden gefährdet sein
- Antragsteller muss zum Kreis der berechtigten Förderwerber zählen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pläne
- Projektbeschreibung
- Technischer Bericht
- Kostenaufstellung
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweise
- Stundenlisten
Beschreibung
Beiträge zur Schutzwaldsanierung in Vorarlberg stellt als fortlaufendes Zuschussprogramm einen wertvollen Baustein im Umwelt- und Klimaschutz dar. Gefördert werden Pflege- und Wiederbewaldungsmaßnahmen, mit denen die schützende Funktion von Waldflächen nachhaltig erhalten und wiederhergestellt wird. Ziel ist die Stabilisierung gefährdeter Hänge, die Vorbeugung vor Naturgefahren und die langfristige Sicherung ökologischer Wirkungen. Das Programm richtet sich an unterschiedliche Akteur:innen im Bereich der ländlichen Entwicklung, darunter private Waldeigentümer:innen, Agrargemeinschaften, Waldbesitzer:innenvereinigungen und Gemeinden.
Antragsberechtigt sind alle Personen und Einrichtungen, deren Waldflächen in Vorarlberg liegen und die über eine Empfehlung der Bezirksforstinspektion verfügen. Zudem darf die Wiederbewaldung nicht durch Wildschäden gefährdet sein. Der Zuschuss deckt bis zu 90 % der anrechenbaren Kosten ab. Für eine vollständige Antragstellung sind unter anderem Pläne, eine Projektbeschreibung, ein technischer Bericht sowie detaillierte Kostenaufstellungen mit Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen einzureichen. Da die Förderfrist nicht terminiert ist, können Anträge jederzeit eingebracht werden. Die fachliche Bewertung erfolgt durch die Bezirksforstinspektionen, gefolgt von einer Vor-Ort-Kontrolle. Interessierte finden darin eine zuverlässige Finanzierungsquelle für nachhaltige Schutzwaldsanierungsvorhaben.