Zuschuss

Beitrag an den Landesfeuerwehrverband und Brandverhütungsstelle

Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Feuerpolizeiordnung in Vorarlberg. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Beitrag dient der Erfüllung der Aufgaben gemäß Feuerpolizeiordnung, insbesondere zur Unterstützung der Landesregierung in feuerpolizeilichen Angelegenheiten, der Brandverhütung und Sicherung der Ausrüstung der Feuerwehren sowie der Standesinteressenvertretung der Feuerwehren.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Voranschlages
  • Rechnungsabschluss mit Verbandsbeschluss

Beschreibung

Beitrag an den Landesfeuerwehrverband und Brandverhütungsstelle stärkt das feuerpolizeiliche Engagement in Vorarlberg durch gezielte Zuschüsse an gemeinnützige Interessenverbände und Vereine. Die Förderung unterstützt Aufgaben der Feuerpolizeiordnung, etwa die fachliche Begleitung der Landesregierung in feuerpolizeilichen Belangen, vorbeugende Brandverhütung sowie die Ausrüstungssicherung der Feuerwehren. Adressiert sind Landesfeuerwehrverband, Brandverhütungsstelle und örtliche Feuerwehrorganisationen, die ihre Standesinteressen vertreten und dadurch langfristig die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Bemessung der Fördersummen möglich ist. Das Programm unterstreicht das kontinuierliche Engagement des Landes Vorarlberg für einen effektiven Katastrophenschutz und leistet einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in der Region.

Als direkte Fördermaßnahme mit einem Gesamtvolumen von rund 3,526 Mio. Euro bietet der Zuschuss finanzielle Entlastung bei Ausgaben für Personal, Ausrüstung und Vorbeugungsmaßnahmen. Voraussetzung für eine positive Zuwendung ist die Vorlage eines detaillierten Voranschlages sowie ein abschließender Rechnungsabschluss mit Verbandsbeschluss. Die transparente Handhabung gewährleistet eine sorgfältige Mittelverwendung und entspricht den gemeinnützigen Vorgaben. Die kontinuierlich geöffnete Frist ermöglicht es Interessierten, ihre Förderanträge unabhängig von festen Terminen einzureichen und auf aktuelle Bedarfe einzugehen. Dieses Programm positioniert sich als verlässliche Säule für die Feuerwehren in Vorarlberg, indem es Qualifizierung, Ausstattung und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz langfristig fördert.

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