Zuschuss

Beitrag des Bundes zur Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung

Bundesbeitrag zur teilweisen Rückerstattung von Schlechtwetterentschädigungen für Bauarbeiter/innen über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Anträge sind laufend möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 3 000 000 € pro Jahr (budgetiertes Volumen)

Förderziel

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag an die BUAK zur teilweisen Rückerstattung der an Arbeitnehmer/innen ausgezahlten Schlechtwetterentschädigungen im Baugewerbe.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgezahlte Schlechtwetterentschädigungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulässigkeit gesetzlich festgelegt durch das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag bei der BUAK

Beschreibung

Der Bundesbeitrag zur Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung unterstützt Unternehmen im Baugewerbe in Wien durch eine teilweisen Rückerstattung der von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlten Schlechtwetterentschädigungen an Beschäftigte. Ziel dieser kontinuierlich verfügbaren Förderung ist es, den Lohnausfall bei witterungsbedingten Arbeitsunterbrechungen abzumildern und so die wirtschaftliche Stabilität von Arbeitgeber:innen im Baubereich zu sichern. Im Rahmen des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 sowie des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes leistet der Bund einmal jährlich einen Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 3 Mio. Euro, um die finanzielle Belastung der BUAK und damit indirekt der Unternehmen zu reduzieren.

Förderberechtigt sind alle im Baugewerbe tätigen Unternehmen, die ihren Beschäftigten gemäß gesetzlicher Vorgabe Schlechtwetterentschädigungen gewähren. Anträge können laufend bei der BUAK gestellt werden; hierfür ist lediglich ein formeller Antrag bei der Kasse notwendig. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die tatsächlich ausgezahlten Schlechtwetterentschädigungen. Die Bewilligung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Zulässigkeit, sodass keine zusätzlichen Nachweise außer dem BUAK-Antrag erforderlich sind. Durch diese unbürokratische Direktförderung setzt der Bund ein klares Zeichen für soziale Sicherheit am Bau und trägt dazu bei, die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen im witterungsabhängigen Arbeitsumfeld nachhaltig zu stärken.

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