Zuschuss

Beitrag des Landes an den Tiergesundheitsfonds (Gesundheitsprogramm)

Die Landesregierung Vorarlberg übernimmt im Rahmen des Tiergesundheitsfonds die Kosten für Gesundheitserhebungen und -dokumentationen nach § 16 und Maßnahmen nach § 17. Fortlaufend ohne Antragsfrist.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Führung von Gesundheitserhebungen und -dokumentationen gemäß § 16 und Durchführung der im Gesundheitsprogramm nach § 17 Tiergesundheitsfondsgesetz vorgesehenen Maßnahmen durch den Tiergesundheitsdienst.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Gesundheitserhebungen
  • Kosten für Dokumentationen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zustimmung des Tierhalters/der Tierhalterin zur Maßnahme
  • Einschlägige fachliche Qualifikation der bestellten Tierärzt:innen bzw. sonstigen fachkundigen Personen

Beschreibung

Das Gesundheitsprogramm des Tiergesundheitsfonds in Vorarlberg fördert kontinuierlich Gesundheitserhebungen und begleitende Dokumentationen nach § 16 sowie die in § 17 vorgesehenen Maßnahmen durch den Tiergesundheitsdienst. Dabei übernimmt das Land Vorarlberg die anfallenden Kosten (mit Ausnahme jener gemäß Abs. 2) in Form eines Zuschusses. Diese Initiative trägt zur Stärkung des Tierschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz im landwirtschaftlichen Betrieb und zur ländlichen Entwicklung bei. Ein verbindlicher Antragstermin entfällt, da Anträge fortlaufend und ohne zeitliche Begrenzung gestellt werden können. Das Gesamtvolumen der Fördermittel beträgt rund 0,85 Mio. Euro.

Förderberechtigt sind freiberuflich tätige Tierärzt:innen sowie sonstige sachkundige Personen, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen und mit Zustimmung der Tierhalter:innen tätig werden. Förderfähige Ausgaben umfassen ausdrücklich die Kosten für Gesundheitserhebungen und zugehörige Dokumentationen, die im Rahmen des Gesundheitsprogramms durchgeführt werden. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung der Tierhalter:innen zu den jeweiligen Maßnahmen. Ziel ist es, eine fundierte Datengrundlage für Tiergesundheit und Lebensmittel­sicherheit zu schaffen sowie den Tiergesundheits­dienst bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die Abwicklung und Beratung erfolgt durch die Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

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