Zuschuss

Beitrag zum Betrieb der Privaten Medizinischen Universität Salzburg (PMU) - Privatstiftung

Förderung zur Unterstützung des Betriebes der Privatstiftung der Medizinischen Universität Salzburg (PMU) als universitäre Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungseinrichtung im Bereich Medizin. Gültig ab 01.01.2013, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung zur Unterstützung des Betriebes der PMU als universitäre Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungseinrichtung im Bereich Medizin im Land Salzburg.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen (Satzungen, Statuten und dgl.) sowie der Vertretungsbefugnis
  2. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und der letzte Rechnungsabschluss
  3. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung, weiteren Subventionen und dem beantragten Förderungsbeitrag
  4. Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und Verwendungsnachweis
  5. Schriftliche Erklärung gemäß § 8 Datenschutzgesetz 2000 zur Veröffentlichung von Name, Anschrift, Verwendungszweck und Förderhöhe

Beschreibung

Die Fördermaßnahme „Beitrag zum Betrieb der Privaten Medizinischen Universität Salzburg (PMU) – Privatstiftung“ unterstützt die PMU als universitäre Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungseinrichtung im Bereich Medizin im Land Salzburg. Als direkter Zuschuss in den Fachbereichen Forschung & Innovation, Wissenschaft sowie Aus- & Weiterbildung trägt die Förderung zur Sicherung und Weiterentwicklung medizinischer Studiengänge, wissenschaftlicher Projekte und Fortbildungsangebote bei. Anträge können seit dem 01.01.2013 fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Finanzierung universitären Betriebs gewährleistet wird. Förderberechtigt ist ausschließlich die Private Medizinische Universität Salzburg in ihrer Trägerschaft als Privatstiftung. Für die Mittelvergabe gelten die „Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg“ als rechtliche Grundlage.

Für die Antragstellung ist ein umfassendes Paket an Unterlagen vorzulegen: ein Nachweis des rechtlichen Bestandes, der Vertretungsbefugnis sowie ein aktueller Voranschlag und Rechnungsabschluss; ein detaillierter Finanzierungsplan mit Kostenaufstellung, Eigenleistungen und weiteren Subventionen; eine Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und zur Veröffentlichung von Name, Anschrift, Verwendungszweck und Förderhöhe gemäß Datenschutzgesetz. Die Förderabwicklung erfolgt über die Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/02 Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung des Landes Salzburg. Die Maßnahme richtet sich an alle universitären Aktivitäten der PMU und setzt einen klar definierten, messbaren Förderzweck voraus, der ohne öffentliche Mittel nicht realisierbar wäre. So leistet diese kontinuierliche Finanzierungsquelle einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der medizinischen Lehre und Forschung in Salzburg.

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