Zuschuss

Benefiz Konzert "Womens Hope International"

Förderung des Benefiz Konzerts "Womens Hope International" im Burgenland durch das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung. Anträge jederzeit möglich.

Frauenförderung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Unterstützung des Benefizkonzerts "Womens Hope International" zur Förderung von Frauen, Herbeiführung der Gleichstellung, Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten und Sichtbarmachung von Leistungen und Lebensumständen von Frauen im Burgenland.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Finanzierung des Vorhabens muss vor Beginn weitgehend gesichert sein
  • Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
  • Auszahlung der Fördermittel bei größeren Vorhaben in Teilbeträgen möglich
  • Änderungen mit Projektfolgen sind unverzüglich mitzuteilen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung

Beschreibung

Förderung des Benefizkonzerts „Womens Hope International“ im Burgenland durch das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung des Landes Burgenland unterstützt eine kulturell hochwertige Veranstaltung mit emanzipatorischem Charakter. Das Programm zielt darauf ab, Frauenförderung und Gleichstellung voranzutreiben, bestehende Ungerechtigkeiten abzubauen und die Lebensleistungen von Frauen im Burgenland sichtbar zu machen. Dabei verbindet das Konzert künstlerische Qualität mit gesellschaftlicher Relevanz und schafft Raum für einen nachhaltigen Dialog über Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Kultur, Arbeit und Soziales.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie Initiativen oder Gruppen von und für Frauen, die das Benefizkonzert eigenverantwortlich planen und realisieren. Anträge können jederzeit ohne Frist eingereicht werden, sofern die Gesamtfinanzierung vor Projektbeginn weitgehend gesichert ist. Eine Bewilligung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wahlweise als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen bei größeren Vorhaben. Subventionsmittel müssen ausschließlich für das beantragte Vorhaben eingesetzt und Projektänderungen unverzüglich gemeldet werden. Zur Einreichung ist das Förderansuchen des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung vorzulegen. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit bietet Initiator:innen die Chance, mithilfe einer starken Partnerschaft mit dem Land Burgenland langfristig frauenpolitische und kulturelle Akzente zu setzen.

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