Zuschuss

Beratung, Hilfestellung und Förderung von Museen

Förderung von Museen in Tirol zur Anschaffung und Verbesserung der Ausstattung, Restaurierung und Inventarisierung von Sammlungsgut sowie zur Stärkung von Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.05.2010
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Beratung und finanzielle Unterstützung von Tiroler Museen, Archiven und kulturellen Einrichtungen zur Verbesserung der Museumsausstattung, Restaurierung und Ergänzung von Sammlungsgut, Erstellung von Katalogen, Inventarisierung sowie zur Durchführung von Sonderprojekten in Vermittlung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Verbesserung der Museumsausstattung
  • Sonderausstattungen
  • Kooperationsprojekte mit anderen Museen und kulturellen Einrichtungen
  • Ankäufe und Restaurierung von Sammlungsgut
  • Ausstellungs- und Bestandkataloge
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß Tiroler Kulturförderungsgesetz § 7 und Kulturförderungsrichtlinien § 3

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kalkulation und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Förderung „Beratung, Hilfestellung und Förderung von Museen“ unterstützt seit 2010 Museen, Archive und kulturelle Einrichtungen in Tirol dabei, ihre Ausstattung zu optimieren, Sammlungsgut zu restaurieren und Inventarisierungen durchzuführen. Gefördert werden neben der Anschaffung von Vitrinen und Sonderausstattungen auch die Erstellung von Ausstellungs- und Bestandskatalogen sowie EDV-gestützte Inventarisierungen. Besondere Projekte zur Vermittlung, zu Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit können ebenso beantragt werden, wie Kooperationen mit anderen Museen und Forschungseinrichtungen. Dank fortlaufender Antragsfristen lassen sich Förderungen zeitnah abstimmen und in vielseitige Vorhaben integrieren. Die Landesförderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und zielt darauf ab, das kulturelle Erbe Tirols zu stärken und den öffentlichen Zugang zu musealen Angeboten zu verbessern.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Privatpersonen sowie interessierte Bürger:innen mit Sitz beziehungsweise Projekttätigkeit in Tirol. Voraussetzung für den Antrag ist die Erfüllung der Bestimmungen gemäß Tiroler Kulturförderungsgesetz (§ 7) und Kulturförderungsrichtlinien (§ 3). Ein vollständiger Förderantrag muss eine Projektbeschreibung, eine detaillierte Kalkulation und einen Finanzierungsplan enthalten. Die Einreichung erfolgt online über das Digital Service Tirol-Formular „Kultur – Förderantrag allgemein“. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, eignen sich sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristig geplante Sonderprojekte. Durch die finanzielle und beratende Begleitung erhalten Tiroler Museen und Archive konkrete Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur und der professionellen Präsentation ihrer Sammlungen.

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