Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen
Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche in belasteten Familiensituationen in Oberösterreich mit Angeboten wie Familienberatung, begleitetem Wohnen und sozialpädagogischer Unterstützung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Präventive Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche in belasteten Familiensituationen zur Vermeidung von Maßnahmen der Erziehungshilfe und zum Schutz des Kindeswohls.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Von der Kinder- und Jugendhilfe festgestellter Bedarf
- Eignungsbescheid gemäß § 9 Oö. KJHG 2014
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Beschreibung des Leistungsinhalts und Leistungskalkulation
- Offenlegung der aktuellen Finanzgebarung (z.B. Jahresabschluss)
Beschreibung
Das Programm Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen in Oberösterreich unterstützt präventiv Kinder und Jugendliche, deren familiäre Rahmenbedingungen ohne frühzeitige Intervention eine Kindeswohlgefährdung erwarten lassen. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Leistungen wie Familien- und Erziehungsberatung, begleitetes Wohnen und sozialpädagogische Unterstützungsangebote durch sozialpädagogische Fachkräfte umsetzen. Ziel ist es, durch rechtzeitige Unterstützung Einsätze der Erziehungshilfe zu vermeiden und den Schutz des Kindeswohls dauerhaft zu gewährleisten. Förderbare Maßnahmen werden gemäß festgestelltem Bedarf der Kinder- und Jugendhilfe sowie nach Vorlage eines Eignungsbescheids gemäß § 9 Oö. KJHG 2014 gewährt.
Für die Antragstellung ist ein formloser Antrag mit genauer Beschreibung des Leistungsinhalts, einer detaillierten Leistungskalkulation sowie der Offenlegung der aktuellen Finanzgebarung (zum Beispiel im Jahresabschluss) einzureichen. Anträge können jederzeit gestellt werden, da keine Fristen bestehen. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 5 Mio. Euro jährlich, vergeben als Zuschuss. Eine individuelle Leistungskontrolle erfolgt anhand von Leistungsberichten und Nachweisen über die Verwendung der Fördermittel. Interessierte Einrichtungen erhalten weitere Informationen bei der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der Oberösterreichischen Landesregierung.