Zuschuss

Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

Zuschüsse für Beratungsleistungen von Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen im Saarland. Förderung von Vorgründungs- und Aufbauberatungen mit bis zu 800 € Tageshonorar und flexibler Laufzeit.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 70% - 80%
Projektdauer: 24

Förderziel

Förderung von Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen und -gründer sowie Betriebsübernehmerinnen und -übernehmer im Saarland zur Erhöhung der Erfolgsaussichten, nachhaltigen Sicherung von Gründungen und Unternehmensnachfolgen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungshonorare
  • Tageshonorare
  • Umsatzsteuer (für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Begünstigte)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
  • Vertragsausarbeitungen
  • Fahrtkosten
  • sonstige Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Haupt-Firmensitz oder Wohnsitz im Saarland
  • KMU-Status gemäß EU-Definition
  • Antrag vor Beginn der Beratung
  • Nachweis des Eigenanteils vor Verwendungsnachweis
  • De-minimis-Erklärung bei Inanspruchnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Kontaktdaten
  2. Beschreibung des Unternehmensgegenstands
  3. Nachweis der IHK- oder HWK-Mitgliedschaft
  4. Umsatzangaben des Vorjahres
  5. Gründungsdatum
  6. Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse
  7. Beschreibung des Beratungsgegenstands
  8. Angebot des Beraters mit Pflichtenheft und Kostenaufstellung
  9. De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Empfehlung durch SOG-Netzwerk
  • Eignung und Zuverlässigkeit des Beratenden
  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Beschreibung

Im Saarland bietet ein Programm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Zuschüsse für Vorgründungs- und Aufbauberatungen an. Gefördert werden Beratungsleistungen für Existenzgründende sowie Unternehmensnachfolgende mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten zu erhöhen und Gründungen nachhaltig zu sichern. Naturpersonen und kleine Unternehmen, deren Hauptsitz im Saarland liegt, profitieren von einer Unterstützung wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Fragestellungen. Strukturelle Benachteiligungen werden durch besondere Konditionen für Frauen, Migrant:innen und Handwerksgründungen adressiert und tragen dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen und neue Geschäftsideen zielgerichtet zu begleiten.

Die Förderung erstreckt sich über ein flexibles Beratungskontingent mit einem maximalen Tageshonorar von 800 €. Je nach Zielgruppe beträgt der Zuschuss 70 % (allgemeine Vorhaben), 75 % (Handwerk) oder 80 % (Frauen und Migrant:innen) der förderfähigen Kosten. Vorgründungs- und Aufbauberatung umfasst bis zu 10 Tagewerke (bei frauenspezifischen und migrationsbezogenen Beratungen bis zu 12 Tagewerke) sowie weitere 10 bzw. 12 Tagewerke innerhalb von 24 Monaten nach Gründung oder Übernahme. Einreichung der Antragsunterlagen – darunter Berater:innenangebot mit Pflichtenheft, Nachweis der IHK/HWK-Mitgliedschaft, Umsatzangaben, De-minimis-Erklärung und Abschlussbericht – muss vor Beginn der Beratung erfolgen. Nicht förderfähig sind Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung sowie Fahrtkosten. Die transparente Antragstellung fördert eine passgenaue Auswahl qualifizierter Expert:innen und setzt Impulse für erfolgreiche Unternehmensstarts.

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