Zuschuss

Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer

Förderung kommunaler Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen in den RIS3-Spezialisierungsfeldern durch nicht rückzahlbaren EFRE-Zuschuss. Anträge vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.

Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: 1.200 € je Tagewerk
Förderquote: 40% - 60%
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Das Land Niedersachsen unterstützt Gebietskörperschaften und beauftragte Einrichtungen bei der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie den damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie (RIS3). Ziel ist die Förderung des Wissens- und Technologietransfers, die Einbindung von KMU in Innovationsprozesse sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Fremdausgaben (externe Beratung)
  • Sachausgaben (z. B. Reisekosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldzinsen
  • Grunderwerb
  • Mehrwertsteuer

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte des zu beratenden KMU in Niedersachsen
  • Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Nachweis einer angemessenen Qualifikation der Beraterinnen und Berater
  • Durchführung der Beratung ausschließlich in RIS3-Stärke- und Spezialisierungsfeldern
  • Durchführung im jeweiligen Programmgebiet (SER oder ÜR)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan Technologietransfer
  3. Testat KMU-Status (Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung)
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Erklärung zur Grundrechtecharta der EU
  6. Nachweis Qualifikation der Berater

Bewertungskriterien

  • Ausgangslage und Ziele
  • Qualität des Umsetzungskonzepts
  • Bezug zu RIS3-Zielen
  • regionale Entwicklung
  • Kooperation
  • Querschnittsziele (Gleichstellung, Nachhaltigkeit)

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert mit einem nicht rückzahlbaren EFRE-Zuschuss landesweite Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie (RIS3) aktiv sind. Ziel ist die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers, die Einbindung von KMU in Innovationsprozesse und die Kooperation mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen. Gefördert werden qualifizierte Beratungen zu Potenzialen und zur Implementierung neuer Technologien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen, die Entwicklung eigener Produkt- und Dienstleistungsprojekte sowie Unterstützung bei Antragstellungen für weiterführende Innovationsprogramme. Ergänzend sind Aufschlussgespräche zur Bedarfsanalyse, Kontaktvermittlung zu Netzwerk- und Forschungsakteur:innen und begleitende Öffentlichkeitsarbeiten abbildbar. Die Förderung erfolgt anteilig in Abhängigkeit vom Programmgebiet: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen (SER) und 60 % in Übergangsregionen (ÜR), jeweils bis maximal 1.200 EUR pro Tagewerk. Die Zuwendung kann Personalausgaben, Fremdausgaben (externe Beratung) und Sachausgaben (z. B. Reisekosten) umfassen, während Grunderwerb, Schuldzinsen und nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer ausgeschlossen sind.

Förderberechtigt sind Gebietskörperschaften, Konsortien daraus sowie öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen in Niedersachsen, die mit Wirtschaftsförderungsaufgaben beauftragt sind. KMU müssen eine Betriebsstätte in Niedersachsen unterhalten und ihren Status testiert nachweisen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate, Anträge können fortlaufend vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal gestellt werden. Als Beurteilungskriterien dienen u. a. fachliche Konzeption, Bezug zu RIS3-Zielen, regionale Entwicklungswirkung, Kooperationen sowie Querschnittsziele wie Gleichstellung und Nachhaltigkeit. Zur Antragseinreichung sind u. a. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan Technologietransfer, Nachweis der Beraterqualifikation und De-minimis-Erklärung vorzulegen. Eine umfangreiche Meilenstein- und Qualitätsbewertung stellt sicher, dass förderwürdige Vorhaben zielgerichtet unterstützt werden.

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