Zuschuss

Beratung zur freiwilligen Rückkehr

Förderung regionaler Projekte zur qualifizierten Beratung von Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen zur freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder zur Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland in Niedersachsen.

Migration Beratung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: Sonstige
Förderquote: 90% - 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger juristischer Personen des Privatrechts bei der Durchführung unabhängiger, neutraler und qualifizierter Rückkehrberatung für ausreisepflichtige und rückkehrwillige Drittstaatsangehörige in Niedersachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Personalbezogene Sachausgaben
  • Büromiete
  • Büroausstattung
  • Reise- und Fortbildungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verpflegungskosten
  • Mietkaution
  • versicherungsfremde freiwillige Policen
  • Anschaffungen außerhalb des Projektzwecks

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige juristische Person des Privatrechts
  • Durchführung der Beratung in Niedersachsen
  • Einhaltung der bundesweiten Leitlinien zur Rückkehrberatung
  • Vorlage eines schlüssigen Beratungskonzepts
  • Einsatz qualifizierten Personals

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Rückkehrberatung
  4. Leitlinien zur bundesweiten Rückkehrberatung
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Fachliche und administrative Eignung des Beratungskonzepts
  • Übereinstimmung mit den Leitlinien für bundesweite Rückkehrberatung
  • Regionale Abdeckung und Vernetzung mit lokalen Akteuren

Beschreibung

Die Förderung „Beratung zur freiwilligen Rückkehr“ unterstützt in Niedersachsen tätige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, darunter Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Flüchtlings- und Migrant:innenhilfen, bei der neutralen und qualifizierten Beratung ausreisepflichtiger beziehungsweise rückkehrwilliger Drittstaatsangehöriger. Ziel ist eine menschenwürdige und nachhaltige Reintegration im Herkunftsland oder die Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland. Gefördert werden regionale Projekte, die mindestens Informationen zur Situation im Herkunftsland, zu aufenthaltsrechtlichen Belangen, Hilfestellungen für individuelle Rückkehr- und Weiterwanderungsabsichten, Perspektivenentwicklung für die Reintegration, Kontaktvermittlung zu Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen sowie Unterstützung bei der Reiseorganisation anbieten. Über die Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung wird eine einheitliche Qualität gesichert, ergänzt durch Kooperationspflicht und Erfahrungsaustausch mit lokalen und überregionalen Akteur:innen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 90 bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Verbände und Vereine mit gemeinnützigem Status, die die bundesweiten Leitlinien einhalten und ein schlüssiges, am Förderzweck ausgerichtetes Beratungskonzept vorlegen. Zuwendungsfähig sind insbesondere Personalausgaben und personalbezogene Sachausgaben wie Büromiete, Büroausstattung, Dolmetscherleistungen, Reise- und Fortbildungskosten. Ein Eigenanteil von in der Regel mindestens 10 % sowie gute Vernetzung und Kooperation mit kommunalen Stellen sind gefordert. Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 30. September des Vorjahres beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Erforderliche Bewerbungsunterlagen umfassen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Leitlinienkonformität und Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals.

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